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Bille55

3 Wochen Urlaub bei 2 Monaten Arbeitslosigkeit

Hallo , ich bin zum 30.09.2019 gekündigt.  Da ich das erst jetzt im Juli erfahren habe,  habe ich natürlich letztes Jahr schon Urlaub gebucht für 2019. Jetzt habe ich im November 3 Wochen  Urlaub  geplant und auch schon bezahlt.  Habe mich arbeitslos gemeldet . Da ich aber zum 1.12 .2019 wieder eine Arbeit aufnehme, frage ich , ob das Arbeitsamt mir die 3 Wochen Urlaub im November verweigern kann

Lg
Frage beantworten Frage Nummer 3000125857 Frage melden

Antworten (8)
Deho
Ich finde es legitim, sich vorher mit Kenntnissen zu munitionieren, bevor man zur Arbeitsagentur geht.
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umjo
Deho, auch bei unzureichender 'Munitionierung' ist ein Gang zu der Institution, die für Sybille in fraglicher Zeit ja durchaus zuständig ist, nicht last choice.
Dort wird sie allerdings auch sehr wahrscheinlich mit der Frage konfrontiert werden, warum sie -vgl. Kakman, 20:24 Uhr- diese Urlaubspläne bei Antragstellung nicht angegeben hat.

Bille55: Kontaktiere Deine(n) Berater*in bei deiner Arbeitsagentur, erkläre den Sachverhalt, und Du wirst sehen:
Dort arbeiten -und handeln- im Zweifel Menschen mit Verständnis für ihre Klienten!
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dschinn
Du solltest dich mal im Erwerbslosenforum Deutschland umschauen, da musst du klick.
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Bille55
Vielen Dank für eure Antworten. Umjo du hast mir Mut gemacht. Danke dir .....
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umjo
Das freut mich.
Jetzt musst Du's nur noch anpacken!

Und dass man beim Antrag ausfüllen nicht unbedingt an Urlaub denkt, sollte auch Sachberarbeiter*in eingängig sein...
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Opal_V2
Wie geil. ein Südhessischer Übersetzer.

leddschdes Johr schunn Urlaub gebucht f?r 2019. Jetz h?bb isch im November 3 Woche Urlaub geplant unn aa schunn bezahlt. H?bb misch arbeitslos gemeldet . Doa isch ?wwer zum 1.12 .2019 werrer e ?rwet aufnemm, froog isch , ob des Arbeitsamt mer die 3 Woche Urlaub im November verweigern koann

Muahahhaha
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umjo
Was soll das sein, Opal? Buchstaben-Lotto?

BTW: Weißt Du, was paradox ist?
Wenn ein Münsteraner Überflieger unterirdisch unterwegs ist!
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Eva Hamberg
Der Urlaub/die Ortsabwesenheit muss vom Sachbearbeiter genehmigt werden. Denke, das gibt kein Problem, wenn belegbar ist, dass der Urlaub weit vor der Arbeitslosigkeit gebucht wurde. Ich rate davon ab, dies nicht zu tun. Es drohen sonst Sanktionen und wie soll das mit der Erholung klappen, wenn ich immer eine mögliche drohende Sanktion im Hinterkopf habe :)
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