Eigene Wohnung nach Ausbildung
Ich werde vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen.
Ich habe am Ausbildungsort eine kleine Wohnung.
Kann man die Wohnung bei arbeitslosmeldung behalten oder muss ich wieder zu hause einziehen.Ich 22 Jahre alt.
Ich habe am Ausbildungsort eine kleine Wohnung.
Kann man die Wohnung bei arbeitslosmeldung behalten oder muss ich wieder zu hause einziehen.Ich 22 Jahre alt.
Antworten (3)
Hallo,
du musst nicht zuhause einziehen. Die Frage ist halt diese, kommst du mit dem Arbeitslosengeld wenn du Miete zahlen musst klar ?
Viele Grüße
Oliver2
du musst nicht zuhause einziehen. Die Frage ist halt diese, kommst du mit dem Arbeitslosengeld wenn du Miete zahlen musst klar ?
Viele Grüße
Oliver2
Das musst du mit der ARGE klären, denn die müssen die Kosten übernehmen.
Stell' dich aber darauf ein, dass sie WEGEN der Kostenübernahme erstmal NEIN sagen werden, denn per Gesetzeslage sind deine Eltern, bis zu deinem 25. Lebensjahr für dich "verantwortlich" (was immer das auch heissen mag)
Ein Versuch ist es aber allemal wert. Viel Erfolg!
Stell' dich aber darauf ein, dass sie WEGEN der Kostenübernahme erstmal NEIN sagen werden, denn per Gesetzeslage sind deine Eltern, bis zu deinem 25. Lebensjahr für dich "verantwortlich" (was immer das auch heissen mag)
Ein Versuch ist es aber allemal wert. Viel Erfolg!
Hast du denn die Ausbildung abgeschlossen?
Falls ja, steh es dir jederzeit frei, dich bei einer anderen Firma zu bewerben, eventuell hast du Erfolg und kannst deine Miete selber bezahlen.
Falls ja, steh es dir jederzeit frei, dich bei einer anderen Firma zu bewerben, eventuell hast du Erfolg und kannst deine Miete selber bezahlen.