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Gast

8 Familienhaus Spielplatzpflicht in Frankfurt am Main

Ich wohne in einem Haus mit 8 Mietparteien in Frankfurt am Main. Das Haus ist schon etwa 60 Jahre alt.
Seit einem halben Jahr wohnen jetzt kleine Kinder im Haus. Muss der Vermieter nun einen Spielplatz zur Verfügung stellen oder nicht ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000284548 Frage melden

Antworten (3)
micle
Baurechtlich: nein.
Privatrechtlich: es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist, ergo, eher auch nein.
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Skorti
@micle
Baurechtlich: ja.
Allerdings von Land zu Land verschieden. Frankfurt am Main = Hessen. Verwaltungsportal Hessen:
"Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn..."

Unklar ist mir, ob dies auch rückwirkend für Altbauten gilt, ob das wie in anderen Ländern abhängig ist von der Entfernung zu öffentlichen Spielplätzen, was in Innenstädten gilt, wenn es gar keinen Platz für Spielplätze gibt.
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micle
@Skorti
Soweit mir bekannt ist schreiben alle Bauordnungen ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen die Erstellung von Kinderspielplätzen vor. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend! Die Bauordnungen werden immer wieder novelliert, neue Anforderungen haben jedoch rückwirkend keine Auswirkungen auf bereits genehmigte Bauvorhaben. Das nennt man Bestandsschutz. Die Spielplatzepflicht besteht übrigens nur, wenn kein öffentlicher Spielplatz in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Wenn ich mich recht erinnere existiert sie seit etwa 30 Jahren im Baurecht.
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