Elke Werner
Ab wann muss ich meinem Chef verraten, dass ich schwanger bin? Eigentlich will ich das noch niemanden sagen, aber bevor ich Stress kriege...
Antworten (9)
Schwangerschaft ist keine Krankheit - insofern kannst du ruhig warten, bis man deinen Zustand erkennen kann. der Streß kommt noch, wenn es um die Elternzeit und Freihaltung des Arbeitsplatzes für dich geht. Klappt eigentlich nur bei Behörden - anderswo mobbt man gern (wenn die Vertretung besser ist) oder stuft runter wegen dann fehlender Praxis
Man sollte es dem AG eigentlich so schnell wie möglich sagen, schließlich muss er ja auch deine Vertretung planen. Aber ich kann dich verstehen, wenn du ein wenig warten willst, vor allem, falls du noch vor dem 4. Monat bist. Letzten Endes kann er ihr dir wohl auch nicht nachweisen, wann du von der Schwangerschaft erfahren hast. Solltest du allerdings einen Beruf haben, der zu einer bestimmten "Risikogruppe" gehört, dann musst du ihm das tatsächlich so bald wie möglich sagen, auch in deinem eigenen Interesse. Hierzu gehört alles, wo man auch nach 22 Uhr arbeitet, ständig steht oder z.B. Röntgenassistentin.
alles Gute
alles Gute
Verraten müssen sie die Schwangerschaft auf jeden Fall, wenn Sie einen Arbeitsplatz haben, der gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind beinhaltet. Sicher ist aber auch, dass zur eigenen Sicherheit diese Information an den Arbeitgeber gegeben werden sollte, damit das Mutterschutzgesetz mit allen seinen Vorteilen für die werdende Mutter greifen kann.
Verraten müssen sie die Schwangerschaft auf jeden Fall, wenn Sie einen Arbeitsplatz haben, der gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind beinhaltet. Sicher ist aber auch, dass zur eigenen Sicherheit diese Information an den Arbeitgeber gegeben werden sollte, damit das Mutterschutzgesetz mit allen seinen Vorteilen für die werdende Mutter greifen kann.
Laut § 5 des Mutterschutzgesetzes sollen werdende Mütter, sobald ihr Zustand bekannt ist, Ihren Arbeitgeber über die bestehende Schwangerschaft informieren. Auch ist der Tag der mutmaßlichen Entbindung anzugeben. Diese Mitteilung an den Arbeitgeber ist notwendig, da nur so die gesetzlichen Bestimmungen , wie z. B. Kündigungsschutz, geltend gemacht werden können. Eine mündliche Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich ausreichend.
Laut § 5 des Mutterschutzgesetzes sollen werdende Mütter, sobald ihr Zustand bekannt ist, Ihren Arbeitgeber über die bestehende Schwangerschaft informieren. Auch ist der Tag der mutmaßlichen Entbindung anzugeben. Diese Mitteilung an den Arbeitgeber ist notwendig, da nur so die gesetzlichen Bestimmungen , wie z. B. Kündigungsschutz, geltend gemacht werden können. Eine mündliche Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber ist grundsätzlich ausreichend.
Als Arbeitnehmerin musst du deinem Chef so schnell als möglich sagen das du schwanger bist sonst greift das Mutterschutzgesetz nicht !
Du kannst deinem Chef auch gleich mitteilen das er niemand sagen soll das eine Schwangerschaft besteht daran muss er sich auf jeden Fall halten !
übrigens muss man in der Schwangerschaft keine Arbeiten ausführen die die Gesundheit des ungeborenen gefährden !
Du kannst deinem Chef auch gleich mitteilen das er niemand sagen soll das eine Schwangerschaft besteht daran muss er sich auf jeden Fall halten !
übrigens muss man in der Schwangerschaft keine Arbeiten ausführen die die Gesundheit des ungeborenen gefährden !
Als Arbeitnehmerin musst du deinem Chef so schnell als möglich sagen das du schwanger bist sonst greift das Mutterschutzgesetz nicht !
Du kannst deinem Chef auch gleich mitteilen das er niemand sagen soll das eine Schwangerschaft besteht daran muss er sich auf jeden Fall halten !
übrigens muss man in der Schwangerschaft keine Arbeiten ausführen die die Gesundheit des ungeborenen gefährden !
Du kannst deinem Chef auch gleich mitteilen das er niemand sagen soll das eine Schwangerschaft besteht daran muss er sich auf jeden Fall halten !
übrigens muss man in der Schwangerschaft keine Arbeiten ausführen die die Gesundheit des ungeborenen gefährden !
Hallo Elke, in der Regel sagt man, dass man den dritten Monat abwarten sollte. Bis dahin ist das Risiko einer Fehlgeburt noch relativ hoch. Im Anschluss ist es aber sinnvoll umgehend mit Deinem Chef zu sprechen. Hast du Dir schon über Behördengänge, Anerkennung etc. Gedanken gemacht? Ich bin letztens über diese Checkliste Schwangerschaft Ämter- und Behördengänge gestolpert. Vllt. hilft Dir das ja auch weiter. Grüße, Ella