Antworten (6)
Der Zeitraum, in (nicht ab!) dem man auf eine Praktikumsvergütung bestehen kann, liegt genau zwischen dem Angebot der Stelle und der Vertragsunterschrift.
Bestehen - gar nicht!
Das ist immer Verhandlungssache bzw. eine Frage dessen, was einem ein solcher Platz Wert ist!
Das ist immer Verhandlungssache bzw. eine Frage dessen, was einem ein solcher Platz Wert ist!
Ein Praktikum wird immer befristet vereinbart. Das Gehalt müsste also von Anfang an im Vertrag stehen. Es gibt Praktika über wenige WOchen, die bezahlt sind und welche über mehrere Monate, die nicht bezahlt werden. Das hängt von den Nutzen für den Praktikanten und den Leistungen für den Arbeitgeber ab.
Es gibt dafür keine Richtlinien. Ein Praktikum soll ja dazu dienen, dass Du Einsicht in die berufliche Tätigkeit erhältst. Eine Vergütung ist daher eine Ausnahme. Einige Arbeitgeber zahlen einen kleinen Obolus als Anerkennung für die Hilfe. Eine Ausnahme sind Pflichpraktikas bei Studenten. Da wird meist von vornherein eien Vergütung festgelegt.
Du kannst gar nicht auf eine Bezahlung bestehen, wenn du ein Praktikum absolvierst. Es liegt einzig und alleine im Ermessen des Arbeitgebers, ob er deine Tätigkeit als Praktikant honoriert oder nicht. Allerdings sollte man dies vor Antritt vertraglich regeln, damit Klarheit herrscht.