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Gast

AGB bei Wettbewerb für Wettbewerb betreiber verpflichtend??

Angenommen Anbieter xy eröffnet einen Wettbewerb. In der Beschreibung steht, dass eine Jury aus den 20 mit den meisten Stimmen einen Gewinner wählt. Man wird darauf hin zu den AGB geleitet die man bestätigen muss. Hier in den AGB steht allerdings nun, dass automatisch derjenige gewinnt, mit den meisten Stimmen.
Was ist den nun greifend? Muss der Anbieter sich genauso an die AGB halten? Oder hat er hier freie Entscheidungsmacht? Würde mich sehr über aussage kräftige Antwort freuen!
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