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Als "unlauteren Wettbewerb" bezeichnet man Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die gegen die geltenden Sitten verstoßen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gibt es in Deutschland seit 1909. Bei Verstoß gegen dieses Gesetz, muss man mit Schadensersatz- und Unterlassungsklagen rechnen. Grundsätzlich gilt jedes täuschende Geschäftsgebaren, das sich schädigend auf die Mitbewerber oder Kunden auswirkt, als unlauter.
Unlauterer Wettbewerb wird im Wirtschaftsrecht angewand und es gibt direkt ein Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb das UWG. Es gilt nicht nur in Deutschland. Unlauteren Wettbewerb begeht man, wenn man mit Lockvogelangeboten, Nachahmungen, Irreführung, Verwertung fremder Leistungen, Laienwerbung über Schneeballsysteme oder Pyramiden, Verleitung zum Vertragsbruch oder Bestechung andere Mitbewerber benachteiligt. Es gibt eine ganze Menge Delikte, die unter das UWG fallen. Die kann man auch genau in den entsprechenden Gesetzbüchern nachlesen oder im Internet recherchieren.