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du kannst das auf einem tageskolleg oder einem abendgymnasium machen, es ist kostenlos, du musst nur seit mindestens drei jahren aus der schule sein oder eine abgeschlossene berufsausbildung haben. das tageskolleg ist auch für arbeitslose, am abendgymnasium sind berufstätige.
Den kannst du beispielsweise und wohl am bequemsten per Zuhilfename einer Fernschule nachholen; das ist zumindest für das Anfordern von Informationsmaterialien kostenlos, für den eigentlichen Kurs wird es aber mit Gebühren - dabei aber wohl nicht zu teuer - verbunden sein.
Auf alle Fälle bieten die Volkshochschulen das an. Ist eigentlich auch relativ preiswert. Einfach mal nachfragen. Ansonsten besteht noch die Möglichkeit über diverse Bildungsinstitute wie zum Beispiel ils. Allerdings ist das dann doch kostenintensiver.
Wie man die Mittlere Reife erwerben kann, ist in Deutschland leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Daher hier ein Überblick, wie man an einigen verschiedenen Bundesländern die Mittlere Reife erwerben kann:
Bayern
• hat man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden und kann eine Berufsausbildung mit dem Notenschnitt von mindestens 3,0 sowie ausreichende Englischkenntnisse (Englisch Note 4,0) nachweisen, so kann man den Quabi (Qualifizierenden beruflichen Bildungsabschluss) erwerben. Der Quabi ist ein Ersatz für die Mittlere Reife und ermöglicht den Besuch einer Berufsoberschule
• Besucht man die Wirtschaftsschule und schließt diese erfolgreich ab, erhält man den Wirtschaftsschulabschluss, der gemäß Art. 25 BayEUG einen Mittleren Schulabschluss darstellt.
• Besucht man ein Gymnasium und hat die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen, erhält man automatisch die Oberstufenreife sowie den Mittleren Schulabschluss
• Die Mittlere Reife kann regulär über die Realschule und den erfolgreichen Realschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden sowie über die Mittelschule (ehemals Hauptschule) und den erfolgreichen Mittelschulabschluss nach Klasse 10.
• Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die externen Prüfungen durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder in ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittlere Reife als Externer Bewerber ablegen.
Baden-Württemberg
Die Mittlere Reife (auch „Mittlerer Bildungsabschluss" genannt) oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
• Erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule (Werkrealschulabschluss) oder der Realschule (Realschulabschluss).
• Versetzungszeugnis von Klasse 10 in Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien sowie der beruflichen Gymnasien der 6-jährigen Aufbauform (6BG).
• Erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform (3BG), wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 in Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein berufliches Gymnasium gewechselt haben.
• Duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule: Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 mit dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie dem Berufsabschlusszeugnis („9+3") oder Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen (die genauen Bestimmungen zu Durchschnittsnoten und Art des Kenntniserwerbs findet man in der Verwaltungsvorschrift „Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen").
• Erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (Fachschulreife: Mittlere Reife plus berufliche Grundbildung).
• Zweiter Bildungsweg: Abendrealschule, Abendgymnasium, Berufsaufbauschule.
• Bestehen der Schulfremdenprüfung an einer Realschule oder einer Werkrealschule. Hierbei können Sie sich gezielt auf die Abschlussprüfung für Schulfremde durch Vorbereitungskurse, z.B. bei einem privaten Bildungsinstitut oder anderen Bildungsträgern vorbereiten.
Diese sind zumeist kostenpflichtig, hier können Sie sich auf der jeweiligen Website der Institute informieren.
Hessen
• Versetzungszeugnis von Klasse 10 in Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien.
• Erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule (Realschulabschluss): Die Realschulabschlussprüfung findet am Ende der 10. Klasse statt und besteht aus zwei Prüfungsteilen. Die Schülerinnen und Schüler schreiben Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Außerdem haben sie die Möglichkeit, zwischen einer Präsentation auf Grundlage einer schriftlichen Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung in einem vierten Fach zu wählen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtleistung mindestens der Note 4,4 entspricht und außerdem die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden. Bei der Berechnung der Gesamtleistungen werden nicht nur die Prüfungsergebnisse, sondern auch die zuvor im Unterricht erbrachten Leistungen berücksichtigt.
• Zweijährige Berufsfachschule: Die zweijährige Berufsfachschule ist eine weiterführende Vollzeitschulform. Sie eröffnet besondere Chancen für Hauptschülerinnen und -schüler und bietet die Möglichkeit, junge Menschen fachrichtungs- und schwerpunktbezogen zu motivieren und auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Der erfolgreiche Besuch mit bestandener Abschlussprüfung ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig. Ein Übergang in die zweijährige höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule oder das Berufliche Gymnasium ist möglich.
• Zweiter Bildungsweg: Wenn Sie Ihren Schulabschluss nachholen möchten, begeben Sie sich damit auf den so genannten „Zweiten Bildungsweg“. Mit ihm können Sie alle Schulabschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.
• Schulfremdenprüfung (Externenprüfung) Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die Externenprüfung als „Nicht-Schüler“ oder „Schulfremder“ (externer Bewerber) durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittleren Reife ablegen.
Nordrhein Westfalen
• An der Realschule (Fachoberschulreife): Die Realschule führt nach der 10. Klasse zur Mittleren Reife (Fachoberschulreife). Dabei wird unterschieden zwischen einem Abschluss mit oder ohne Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Fachoberschulreife mit [FORQ] bzw. ohne Qualifikation [FOR].
Fachoberschulreife mit Qualifikation erreicht man, wenn:
o in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden.
o ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
• An der Hauptschule: An einer Hauptschule kann die Mittlere Reife erreicht werden, wenn der Schüler (bei entsprechend guten Noten) in einen Sonderzweig eingestuft wird: in NRW Hauptschule Klasse 10 B.
• An der Gesamtschule: An einer Gesamtschule kann die Mittlere Reife (Fachoberschulreife) mit dem Abschluss der 10. Klasse erreicht werden.
• Am Gymnasium: Am Gymnasium werden nach der 10. Schulklasse entweder Sonderprüfungen (für den Erwerb des Abiturs) durchgeführt oder es reicht das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 und damit der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I als Nachweis für die Mittlere Reife.
• An der Berufsschule: Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) kann unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Mittleren Reife führen, wenn weitere allgemeinbildende Unterrichtsfächer an der Berufsschule belegt werden und ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wird.
• Zweiter Bildungsweg: Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten über den Zweiten Bildungsweg, beispielsweise per Fernunterricht, über die Abendrealschule oder über Sonderschulformen an beruflichen Schulen (z.B. Berufskolleg). Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss.
• Nichtschülerprüfung (externe Prüfungen): Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem Qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die externen Prüfungen als „Schulfremder“ oder „Nicht-Schüler“ (externer Bewerber) durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittleren Reife ablegen.
Daher hier ein Überblick, wie man an einigen verschiedenen Bundesländern die Mittlere Reife erwerben kann:
Bayern
• hat man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden und kann eine Berufsausbildung mit dem Notenschnitt von mindestens 3,0 sowie ausreichende Englischkenntnisse (Englisch Note 4,0) nachweisen, so kann man den Quabi (Qualifizierenden beruflichen Bildungsabschluss) erwerben. Der Quabi ist ein Ersatz für die Mittlere Reife und ermöglicht den Besuch einer Berufsoberschule
• Besucht man die Wirtschaftsschule und schließt diese erfolgreich ab, erhält man den Wirtschaftsschulabschluss, der gemäß Art. 25 BayEUG einen Mittleren Schulabschluss darstellt.
• Besucht man ein Gymnasium und hat die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen, erhält man automatisch die Oberstufenreife sowie den Mittleren Schulabschluss
• Die Mittlere Reife kann regulär über die Realschule und den erfolgreichen Realschulabschluss nach Klasse 10 erworben werden sowie über die Mittelschule (ehemals Hauptschule) und den erfolgreichen Mittelschulabschluss nach Klasse 10.
• Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die externen Prüfungen durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder in ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittlere Reife als Externer Bewerber ablegen.
Baden-Württemberg
Die Mittlere Reife (auch „Mittlerer Bildungsabschluss" genannt) oder einen gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:
• Erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Werkrealschule (Werkrealschulabschluss) oder der Realschule (Realschulabschluss).
• Versetzungszeugnis von Klasse 10 in Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien sowie der beruflichen Gymnasien der 6-jährigen Aufbauform (6BG).
• Erfolgreicher Abschluss des ersten Schuljahres im Berufskolleg oder im beruflichen Gymnasium der dreijährigen Aufbauform (3BG), wenn Sie mit dem Versetzungszeugnis eines achtjährigen Gymnasiums von Klasse 9 in Klasse 10 auf ein Berufskolleg oder ein berufliches Gymnasium gewechselt haben.
• Duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule: Erreichen der Durchschnittsnote 2,5 mit dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis sowie dem Berufsabschlusszeugnis („9+3") oder Erreichen der Durchschnittsnote 3,0 im Berufsschulabschlusszeugnis, der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen (die genauen Bestimmungen zu Durchschnittsnoten und Art des Kenntniserwerbs findet man in der Verwaltungsvorschrift „Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen").
• Erfolgreicher Abschluss einer zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (Fachschulreife: Mittlere Reife plus berufliche Grundbildung).
• Zweiter Bildungsweg: Abendrealschule, Abendgymnasium, Berufsaufbauschule.
• Bestehen der Schulfremdenprüfung an einer Realschule oder einer Werkrealschule. Hierbei können Sie sich gezielt auf die Abschlussprüfung für Schulfremde durch Vorbereitungskurse, z.B. bei einem privaten Bildungsinstitut oder anderen Bildungsträgern vorbereiten.
Diese sind zumeist kostenpflichtig, hier können Sie sich auf der jeweiligen Website der Institute informieren.
Hessen
• Versetzungszeugnis von Klasse 10 in Klasse 11 der allgemeinbildenden Gymnasien.
• Erfolgreiche Abschlussprüfung nach Klasse 10 der Realschule (Realschulabschluss): Die Realschulabschlussprüfung findet am Ende der 10. Klasse statt und besteht aus zwei Prüfungsteilen. Die Schülerinnen und Schüler schreiben Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Außerdem haben sie die Möglichkeit, zwischen einer Präsentation auf Grundlage einer schriftlichen Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung in einem vierten Fach zu wählen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtleistung mindestens der Note 4,4 entspricht und außerdem die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden. Bei der Berechnung der Gesamtleistungen werden nicht nur die Prüfungsergebnisse, sondern auch die zuvor im Unterricht erbrachten Leistungen berücksichtigt.
• Zweijährige Berufsfachschule: Die zweijährige Berufsfachschule ist eine weiterführende Vollzeitschulform. Sie eröffnet besondere Chancen für Hauptschülerinnen und -schüler und bietet die Möglichkeit, junge Menschen fachrichtungs- und schwerpunktbezogen zu motivieren und auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Der erfolgreiche Besuch mit bestandener Abschlussprüfung ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig. Ein Übergang in die zweijährige höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule oder das Berufliche Gymnasium ist möglich.
• Zweiter Bildungsweg: Wenn Sie Ihren Schulabschluss nachholen möchten, begeben Sie sich damit auf den so genannten „Zweiten Bildungsweg“. Mit ihm können Sie alle Schulabschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erwerben.
• Schulfremdenprüfung (Externenprüfung) Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die Externenprüfung als „Nicht-Schüler“ oder „Schulfremder“ (externer Bewerber) durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittleren Reife ablegen.
Nordrhein Westfalen
• An der Realschule (Fachoberschulreife): Die Realschule führt nach der 10. Klasse zur Mittleren Reife (Fachoberschulreife). Dabei wird unterschieden zwischen einem Abschluss mit oder ohne Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Fachoberschulreife mit [FORQ] bzw. ohne Qualifikation [FOR].
Fachoberschulreife mit Qualifikation erreicht man, wenn:
o in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen erbracht werden.
o ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden.
• An der Hauptschule: An einer Hauptschule kann die Mittlere Reife erreicht werden, wenn der Schüler (bei entsprechend guten Noten) in einen Sonderzweig eingestuft wird: in NRW Hauptschule Klasse 10 B.
• An der Gesamtschule: An einer Gesamtschule kann die Mittlere Reife (Fachoberschulreife) mit dem Abschluss der 10. Klasse erreicht werden.
• Am Gymnasium: Am Gymnasium werden nach der 10. Schulklasse entweder Sonderprüfungen (für den Erwerb des Abiturs) durchgeführt oder es reicht das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 und damit der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses I als Nachweis für die Mittlere Reife.
• An der Berufsschule: Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) kann unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Mittleren Reife führen, wenn weitere allgemeinbildende Unterrichtsfächer an der Berufsschule belegt werden und ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wird.
• Zweiter Bildungsweg: Es gibt Weiterbildungsmöglichkeiten über den Zweiten Bildungsweg, beispielsweise per Fernunterricht, über die Abendrealschule oder über Sonderschulformen an beruflichen Schulen (z.B. Berufskolleg). Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss.
• Nichtschülerprüfung (externe Prüfungen): Hat man die Schule nach Klasse 9 oder 10 ohne einen Schulabschluss oder mit einem Qualifizierenden Hauptschulabschluss verlassen, kann man sich auf die externen Prüfungen als „Schulfremder“ oder „Nicht-Schüler“ (externer Bewerber) durch Vorbereitungskurse an einer Privatschule, an einem Bildungsinstitut oder ähnlichen Einrichtungen vorbereiten und anschließend die Mittleren Reife ablegen.
Treffen sich zwei Mantafahrer. Sagt der eine: "Ich habe jetzt die mittlere Reife." Fragt der andere: "Wie, haste die breiten Schlappen nicht mehr?"