Angenommen ich würde bei irgendwas erwischt und zu Sozialstunden verurteilt werden. Kann ich dann meine Ehrenamtliche Tätigkeit anrechnen lassen?
Antworten (10)
Das Gericht bestimmt in welcher Art Einrichtung du die Stunden ableisten mußt. Altenheim, Kinderpflege, Sozialkaufhaus.. ect. Dann suchst du dir so eine Einrichtung und vereinbarst dort die Arbeitszeiten. Meist an Wochenenden oder nach Feierabend, es wird Rücksicht auf deine Arbeit oder Schule genommen. Deine ehrenamtliche Tätigkeit wird nicht angerechnet. Die Art der Einrichtung wird meist so vom Gericht gewählt, dass sie mit der Tat in Zusammenhang gebracht wird.
YMMD! Die Frage an sich ist schon köstlich!
Ich bohre sie jetzt mal noch etwas auf:
Gesetzt den Fall während der Sozialstunden geht der Pieper (z.B. FF) und der Betroffene muss los Menschenleben retten!
Muss er die verpassten Stunden dann nacharbeiten?
Ich bohre sie jetzt mal noch etwas auf:
Gesetzt den Fall während der Sozialstunden geht der Pieper (z.B. FF) und der Betroffene muss los Menschenleben retten!
Muss er die verpassten Stunden dann nacharbeiten?
Sockenpuppe, du gehst hier davon aus, dass der Gast seine Stunden bei einem der Rettungsdienste ableisten muß und nicht im Altenheim Toiletten schrubbt. Hier wäre es egal was er macht. Die Bestätigung über die geleisteten Stunden, die er dem Gericht vorlegen muss, liegt im Ermessen der Einrichtung bei der er sie ableistet. Beispiel: wenn er verurteilt wird, in einem Altenheim zu arbeiten, dann bestimmt das Heim, was er da machen muß. Auch zu welchen Zeiten er es innerhalb der ihm gesetzten Frist erledigt.
Ja okay! Altenheim! nu is der Typ aber bei der Freiwilligen Feuerwehr (besagtes Ehrenamt) und hat einen Digitalen Meldeempfänger in Fachkreisen auch Pieper genannt am Gürtel!
Und nu muss er los, weil irgendwo was brennt oder so!
Was nu?
Und nu muss er los, weil irgendwo was brennt oder so!
Was nu?
Sockenpuppe hier noch mal ein Satz aus meinem vorigen Beitrag extra für dich kopiert.
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" Die Bestätigung über die geleisteten Stunden, die er dem Gericht vorlegen muss, liegt im Ermessen der Einrichtung bei der er sie ableistet."
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Schweissvonderstirnwisch.
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" Die Bestätigung über die geleisteten Stunden, die er dem Gericht vorlegen muss, liegt im Ermessen der Einrichtung bei der er sie ableistet."
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Schweissvonderstirnwisch.
Ich muss eine Geldstrafe zahlen, kann ich mir die Ausgaben für mein SKY-Abo anrechnen lassen?
Nein, das ganze ist eine Strafe, weil Du es verbockt hast. Also nimmst wie ein Mann/eine Frau und mache es wieder gut.
Nein, das ganze ist eine Strafe, weil Du es verbockt hast. Also nimmst wie ein Mann/eine Frau und mache es wieder gut.
@socke: Und wofür braucht es da elfi? Ich hätte dir auch sagen können, dass er die Stunden, in denen er mal schnell die Welt rettet, im Altenheim nachholen muss. Er wird lediglich nicht für sein Fernbleiben bestraft. *grummel*