Anwalt für anderen Ort
Hallo.
Ich lebe in Bayern in Ort A. Mein Nochmann lebt mit unserem Sohn in Thüringen in Ort B. Ich weiß, dass für unsere bevorstehende Scheidung das Amtsgericht im Bezirk von Ort B zuständig ist.
Kann ich mir einen Anwalt aus meinem Ort A nehmen, oder muss ich mir einen Anwalt in der alten Heimat Ort B suchen?
Vielen Dank schon mal.
Ich lebe in Bayern in Ort A. Mein Nochmann lebt mit unserem Sohn in Thüringen in Ort B. Ich weiß, dass für unsere bevorstehende Scheidung das Amtsgericht im Bezirk von Ort B zuständig ist.
Kann ich mir einen Anwalt aus meinem Ort A nehmen, oder muss ich mir einen Anwalt in der alten Heimat Ort B suchen?
Vielen Dank schon mal.
Antworten (6)
Es spricht sogar nichts dagegen sich einen Anwalt aus Ort C zu nehmen.
Aber eine Frage mal: warum nehmt ihr nicht beide den gleichen Anwalt? Rechnest du mit bösen Kämpfen?
Aber eine Frage mal: warum nehmt ihr nicht beide den gleichen Anwalt? Rechnest du mit bösen Kämpfen?
Im Scheidungsrecht ist der gemeinsame Anwalt mehr die Regel als die Ausnahme! Die Mehrzahl der Ehen wird ein
vernehmlich geschieden. Das Gericht muss nur noch die außergerichtlich verhandelten Vereinbarungen absegnen.
vernehmlich geschieden. Das Gericht muss nur noch die außergerichtlich verhandelten Vereinbarungen absegnen.
Hallo Gast,
die theoretischen Fingerübungen meiner Vorredner sind ja ganz nett, aber bar jeder praktischen Erfahrung.
Ich habe eine einvernehmliche Scheidung ohne Rosenkrieg hinter mir, die rechtlichen Belange hat unser gemeinsamer Anwalt geregelt. Zum Scheidungstermin vor Gericht brauchte ich aber einen eigenen Anwalt, ich habe mir vom Gericht einen Pflichtanwalt empfehlen lassen. Der hatte auch weiter nichts zu tun, er musste halt nur anwesend sein.
Das ist ein Punkt, den Du berücksichtigen solltest. Wenn Du einen Anwalt aus A nimmst, muss der zum Scheidungstermin nach B fahren, das erhöht die Kosten. Mit einem Anwalt aus B kannst du das meiste per Telefon oder E-Mail regeln.
die theoretischen Fingerübungen meiner Vorredner sind ja ganz nett, aber bar jeder praktischen Erfahrung.
Ich habe eine einvernehmliche Scheidung ohne Rosenkrieg hinter mir, die rechtlichen Belange hat unser gemeinsamer Anwalt geregelt. Zum Scheidungstermin vor Gericht brauchte ich aber einen eigenen Anwalt, ich habe mir vom Gericht einen Pflichtanwalt empfehlen lassen. Der hatte auch weiter nichts zu tun, er musste halt nur anwesend sein.
Das ist ein Punkt, den Du berücksichtigen solltest. Wenn Du einen Anwalt aus A nimmst, muss der zum Scheidungstermin nach B fahren, das erhöht die Kosten. Mit einem Anwalt aus B kannst du das meiste per Telefon oder E-Mail regeln.
Nix da, Deho, auch ich habe eine langjährige Ehe mit glücklichem Ende hinter mir. Ein befreundeter Anwalt (ing793, es war der zwischenzeitlich verstorbene Dr. jur. Lutz Wolter) hat die Modalitäten zu Papier gebracht, den Scheidungsantrag formuliert und mit allen Anträgen bei Gericht eingereicht. Zum Termin erschienen die mir Abzutrauende, der Anwalt und ich. Und da fehlt niemand. Anwaltspflicht besteht nur dann, wenn eine Partei Anträge stellen will, die nicht im schriftlichen Scheidungsantrag enthalten sind. Dass du, wohl auf Anraten des gemeinsamen Anwaltes, mit einem eigenen Anwalt erschienen bist, wird bestimmt seinen Grund gehabt haben. Aber geschieden wird man nicht nur, wenn man ohne eigenen Anwalt erscheint, sondern auch dann, wenn man selbst durch Abwesenheit glänzt (Stichworte Versäumnisurteil, Öffentliche Zustellung,).
@ Der Doofe
Meine Absicht war nicht zu beleuchten, was alles möglich sein könnte, sondern zu berichten, wie es bei mir war, um der Fragestellerin evtl. eine unerwartete Überraschung zu ersparen.
Aber auch das lässt sich im Vorfeld per Erkundigung klären, man muss eben nur wissen, dass eine Anwaltspflicht für beide Parteien u.U. Pflicht sein könnte.
Meine Absicht war nicht zu beleuchten, was alles möglich sein könnte, sondern zu berichten, wie es bei mir war, um der Fragestellerin evtl. eine unerwartete Überraschung zu ersparen.
Aber auch das lässt sich im Vorfeld per Erkundigung klären, man muss eben nur wissen, dass eine Anwaltspflicht für beide Parteien u.U. Pflicht sein könnte.
Dein Anwalt kann von überall sein. Problem wird nur sein, dass er dir höhere Anfahrtskosten abrechnen wird.
Grüße
Grüße