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Gast

Arbeitnehmerin kündigte mir mündlich nach nur einem Tag und verlangt nun von mir eine schriftliche Kündigung!

Chef kann ich Sie mal sprechen...
Es ist doch nicht so wie ich mir das vorgestellt habe...
Ich möchte kündigen....
Ist gegangen und nie wieder gekommen, auch kein Krankenschein.
Jetzt soll ich Sie kündigen!?!
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Antworten (8)
MaG666
Selbstverständlich möchte sie eine schriftliche Kündigung von dir. Damit kann sie dann nämlich zum Arbeitsamt gehen und behaupten, dass sie entlassen wurde. Somit würde sie dann keine Sperre beim ALG I bekommen. Also dumm ist die Frau nicht, nur zu faul zum arbeiten. Mach es einfach so wie ing793 es gesagt hat. Dann bekommt sie erstmal eine Sperre und das wird ihr dann hoffentlich eine Lehre sein.
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Deho
"Soll ich Sie kündigen?" Wie wäre es mit "Soll ich ihr kündigen? Echte Chefs beschweren sich über die mangelnde Schulbildung ihrer Auszubildenden, sogenannte "Chefs" dagegen sind kaum besser.
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Deho
@ ing793
Deiner notorischen Widersprecheritis zum Trotz: Wenn er "Sie", "sie" also groß schreibt, ist das eine Anrede, also fragt er, ob er uns kündigen soll. Hätte er gefragt, ob "er sie kündigen" solle", ist das noch immer schlechtes Deutsch (Deutsch schreibt man groß, Meister des Dudens).
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Ignatius
Arbeitsverträge können nur schriftlich gekündigt werden. Die Arbeitnehmerin hat also bisher nicht gekündigt. Ihre mündlichen Äußerungen spielen für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses keine Rolle.

Du hast nun die Wahl:

- Du könntest darauf bestehen, dass die AN ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Du bist aber weiterhin verpflichtet z. B. ein Gehalt zu zahlen.

- Du könntest auch ordentlich schriftlich kündigen. Vermutlich beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage (zu jedem beliebigen Termin). Dafür brauchst du keine Begründung. Für diese 14 Tage ab Zugang der Kündigung müsstest du noch Gehalt zahlen.

- Du könntest garnichts machen. Das wäre ungünstig für dich, denn theoretisch könnte dich dann die AN auf Zahlung eines Gehaltes verklagen.

Ich empfehle die folgende Variante:

- Du könntest außerordentlich fristlos kündigen. Dafür brauchst du eine Begründung. Das Nichterscheinen zur Arbeit könnte eine Begründung sein.
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Ignatius
Da von "starmax" angezweifelt wird, ob die Schriftform einer Kündigung notwendig ist, auch wenn darüber nichts vertraglich vereinbart wurde, zitiere ich vorsichtshalber mal die Rechtsgrundlage:

"§ 623 BGB
Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."
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antwortomat
Also, wenn Du sie billig loswerden willst, dann schickst Du Ihr einfach die vom ing123 empfohlene Bestätigung. Wenn sie damit nicht einverstanden ist, wird sie sich bei Dir melden müssen. Dann kannst Du ihr noch immer schriftlich Kündigen und die Nichtanwesenheit als Begründung in die Kündigung schreiben. Das wird dem Arbeitsamt sicherlich reichen...
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Deho
Ein mündlich abgeschlosser Vertrag ist gültig. Eine mündliche Kündigung auch.
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