ordentliche Kündigung Arbeitsverhältnis nach TVL
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit 01.04.2010 ein Arbeitsverhältnis nach TVL. Ab 01.01.2020 wechselte ich den Arbeitgeber. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet ebenfalls der TVL Anwedung. Ich habe am 17.11.2022 eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2022 ohne Begründung erhalten. Mein derzeitiger Abeitgeber beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter, so dass das KSchG keine Anwendung findet. Der Betreff des Kündigungsschreibens ist nicht aussagekräftig. Statt ordenliche Kündigung steht "Arbeitszeugnis". Desweiteren stelle ich die Kündigungsfrist in Frage. Die Kündigungsfrist errechnet sich laut meiner Recherche nach der Beschäftigungszeit. Ich kann eine ununterbrochene Beschäftigungszeit nach TVL ab 01.04.2020 nachweisen. Somit hätte ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Können Sie mir bitte in dieser Sache Auskunft erteilen?
Antworten (2)
Ab 01.01.2020 wechselte ich den Arbeitgeber.
Ich kann eine ununterbrochene Beschäftigungszeit nach TVL ab 01.04.2020 nachweisen.
Ja, was denn nun?
Und ob du nach TVL bezahlst wirst oder nicht, hat hier nix zur Sache.
Und die Kündigung ist absolut aussagekräftig. Selbst du hast verstanden, dass du gekündigt wurdest.
Apropo... wann und zu wann wurdest du denn gekündigt?
Nachtrag: was soll denn das für ein AG sein, der nach TVL bezahlt aber sonst ein faules Ei ist?
Ich kann eine ununterbrochene Beschäftigungszeit nach TVL ab 01.04.2020 nachweisen.
Ja, was denn nun?
Und ob du nach TVL bezahlst wirst oder nicht, hat hier nix zur Sache.
Und die Kündigung ist absolut aussagekräftig. Selbst du hast verstanden, dass du gekündigt wurdest.
Apropo... wann und zu wann wurdest du denn gekündigt?
Nachtrag: was soll denn das für ein AG sein, der nach TVL bezahlt aber sonst ein faules Ei ist?