Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss am ersten Tag bei Arbeitgeber vorliegen???
In meinem Arbeitsvertrag als Leiharbeitnehmer steht: "...Vor Ablauf des ersten Tages der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest ... vorzulegen..."
Da ich nicht bei meinem Arbeitgeber wohne, ist es mir nicht möglich dieser Aufforderung Folge zu leisten. Selbstverständlich ist für mich die umgehende (telefonische) Anzeige meiner Arbeitsunfähigkeit und die sich an den Arztbesuch anschließende Information über die voraussichtliche Dauer.
Aber wie soll ich im Fall von Fahrunfähigkeit das ärztliche Attest zu meinem Arbeitgeber bringen?
Meine Frage: Ist diese Klausel im Arbeitsvertrag rechtens?
Ich bitte bei der Beantwortung meiner Frage zu unterscheiden zwischen Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes und dem Zeitpunkt des Vorlegens beim Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus.
Da ich nicht bei meinem Arbeitgeber wohne, ist es mir nicht möglich dieser Aufforderung Folge zu leisten. Selbstverständlich ist für mich die umgehende (telefonische) Anzeige meiner Arbeitsunfähigkeit und die sich an den Arztbesuch anschließende Information über die voraussichtliche Dauer.
Aber wie soll ich im Fall von Fahrunfähigkeit das ärztliche Attest zu meinem Arbeitgeber bringen?
Meine Frage: Ist diese Klausel im Arbeitsvertrag rechtens?
Ich bitte bei der Beantwortung meiner Frage zu unterscheiden zwischen Notwendigkeit eines ärztlichen Attestes und dem Zeitpunkt des Vorlegens beim Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus.
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