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Gast

Aufhebungsvertrag zum 15.3 .

Aufhebungsvertrag zum 15.3 .Ich bin 25 Jahre in der Firma .. Es gab viele unschöne Sachen auch das mir immer mehr Lohn versprochen wurde aber nie was kam . Mich ärgerte das so das ich leichtfertig Sachen mitgenommen habe ca 309Euro wert und es nicht angemeldet hab ...was soll ich jetzt machen Doch eher kündigungsschutzklage ..Ich bekomme kein Geld 12Wochen vom Arbeitsamt und keine Abfindung ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000281443 Frage melden

Antworten (4)
dschinn
Hast du den Aufhebungsvertrag unterschrieben?
Dann hast du locker zwei Jahresgehälter verschenkt, wie viel "Abfindung" hat man dir versprochen?
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ingSND
Kündigungsschutzklage, Abfindung und dergleichen gäbe es nur bei einer Kündigung. Da Einigkeit besteht, dass Du geklaut oder unterschlagen hast, sehe ich für beides selbst bei einer Kündigung keine Chance.
Du sprichst aber von einem Aufhebungsvertrag. Das ist eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit, dagegen kann man nicht klagen. Ich sehe darin ein Entgegenkommen des AG. Wenn der das jetzt auch noch so formuliert, dass deutlich wird, dass sonst die Kündigung erfolgt wäre, kommst Du vielleicht um die Sperrfrist herum.
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ingSND
Ungünstig formuliert: eine Abfindung kann man natürlich auch bei einem Aufhebungsvertrag vereinbaren
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Alexandra87
Du willst also fürs Klauen auch noch belohnt werden?!

Sei froh dass der AG dir nicht die fristlose unter die Nase gehalten hat, das wäre die richtige Reaktion gewesen. Diebstahl ist schließlich eine Straftat.
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