Albinez
Auszahlung von Gleitzeitstunden bei einer ordentlichen Kündigung durch den AG in der Probezeit.
Im vergangenen Monat wurde mir von meinem AG (öffentlicher Dienst), nach längerer Erkrankung mit kurzem Krankenhausaufenthalt, in der Probezeit gekündigt. Bis zum Monatsende wurde ich mit dem Hinweis, dass mein angesammelter Urlaub und meine Gleitzeit-/Mehrarbeit Stunden (keine angeordneten Überstunden) mit den restlichen Arbeitstagen verrechnet werden, sofort von der Arbeit freigestellt.
Antworten (7)
ei 12 restlichen Arbeitstagen und einem Resturlaubsanspruch von 12 Tagen, verblieben laut meiner Rechnung noch ca. 25 Stunden auf meinem Gleitzeitkonto, welche mir bei der letzten Gehaltsabrechnung jedoch noch nicht ausgezahlt wurden. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung? Im TVöD habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Mit dem AG habe ich bislang noch noch gesprochen, da ich immer noch einen dicken Hals habe. Und bei 25 Stunden will ich jetzt auch nicht die große Welle mit einem Anwalt los treten. Vielleicht hat ja jemand schon eine ähniche Erfahrung gemacht. PS: Mein alter AG hat mich Gott sei dank mit Kuss Hand sofort wieder eingestellt.
Mich wundert der Resturlaubsanspruch von 12 Tagen. Normalerweise beträgt eine Probezeit 3 Monate. Bei einem "Normalen" Urlaubsanspruch von 30 Tagen, können in der Probezeit somit nur 7,5 Tage Urlaubsanspruch entstehen. Damit könnten auch nicht mehr als 7,5 Tage Resturlaub entstehen.
Wenn somit die Probezeit länger war, bzw. durch die Krankheit verlängert wurde, kann ein etwas anderer Urlaubsanspruch entstanden sein. Aber da brauch es wieder bessere Informationen.
Wenn somit die Probezeit länger war, bzw. durch die Krankheit verlängert wurde, kann ein etwas anderer Urlaubsanspruch entstanden sein. Aber da brauch es wieder bessere Informationen.
6 Monate Probezeit. Kündigung im 5. Monat. 29 Tage Jahresurlaub. (29/12*5=12,0833333usw.) Das war aber auch nicht meine Frage, und weil ich mir da sicher war, habe ich es auch nicht konkretisiert.
Variable Arbeitszeit, und damit auch der Umgang mit geleisteten Überstunden, ist im öffentlichen Dienst nicht tarifvertraglich geregelt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung, geschlossen zwischen Arbeitgeber und Personalrat. Frag einfach beim Personalrat nach oder lass dir im Zweifel eine Kopie der Betriebsvereinbarung aushändigen.
Ich weiß nicht, ob in der Freistellungszeit Urlausbanspruch entsteht, ob der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zum Monatsersten war etc.
Dies ist wichtig, da §5 Urlaubsgesetzte besagt: "1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses".
Da liegt der Wert auf vollen Monat.
Jetzt kann der Arbeitgeber argumentieren, durch die Freistellung endete das Arbeitsverhältnis früher und die Berechnung sieht wie folgt aus:
29/12*4 = 9,6666. Damit verblieben 2,5 Tage, die mittel Gleitzeit ausgeglichen werden könnten. Das sind dann 20 Stunden. Damit verblieben dann sogar nur 5 Stunden für die Auszahlung.
Dies ist wichtig, da §5 Urlaubsgesetzte besagt: "1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses".
Da liegt der Wert auf vollen Monat.
Jetzt kann der Arbeitgeber argumentieren, durch die Freistellung endete das Arbeitsverhältnis früher und die Berechnung sieht wie folgt aus:
29/12*4 = 9,6666. Damit verblieben 2,5 Tage, die mittel Gleitzeit ausgeglichen werden könnten. Das sind dann 20 Stunden. Damit verblieben dann sogar nur 5 Stunden für die Auszahlung.
Schlimmer noch, wenn der Beginn des Arbeitverhältnisses zum 15. eines Monats erfolgt, dann besch... man sich durch die Vertragsunterzeichnung schon um den Urlaub für einen Monat.
Die Anstellung war schon zum 01. des Monats. Schon interessant, was man alles beachten sollte. Ich warte einfach mal den næchsten Monat ab, es steht nämlich auch noch eine Dienstreisekostenabrechnung offen. Wenn da nichts bezgl. der Stunden kommen sollte, werde ich mich erst einmal bei unserer MAV schlau machen, und wenn die nichts wissen, mich dann doch mal an den alten Personalrat wenden.