rrankewicz
Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung
Wenn ich auf einer Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. Stadtautobahn) auf der linken Spur am erlaubten Limit fahre, bin ich dann dennoch verpflichtet, für hinter mir fahrende schnellere Fahrzeuge nach rechts auszuweichen?
Antworten (17)
Ja, auf zweispurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot, die linke Spur ist die Überholspur. Wenn die rechte Spur über eine "längere Strecke" frei ist, muss sie benutzt werden.
Auf dreispurigen Autobahnen darf auch die mittlere Spur durchgängig befahren werden.
Schnellere durch grundloses Dauerlinksfahren zu behindern ist Nötigung und kann 80 € plus einen Punkt kosten.
Auf dreispurigen Autobahnen darf auch die mittlere Spur durchgängig befahren werden.
Schnellere durch grundloses Dauerlinksfahren zu behindern ist Nötigung und kann 80 € plus einen Punkt kosten.
@ netter_fahrer: bist du auch einer von den Mittelspurschleichern? Deine Aussage ist nämlich falsch. Grundsätzlich gilt auf ALLEN deutschen Bundesautobahnen das Rechtsfahrgebot. Egal ob 2, 3 oder 4-spurig.
@ koseng: Nein, ich bin kein Mittelspurschleicher, ich mag es auch nicht, wenn einer trotz völlig freier rechter Spur stur auf Mitte fährt (gerne die mit NL am Auto).
Guck mal in meinen Link, 2. Abschnitt, Zitat:
"Das Rechtsfahrgebot wird häufig missachtet und lässt doch mehr Ausnahmen zu, als oft vermutet wird
So darf außerorts der mittlere Fahrstreifen von dreien, die in eine Richtung gehen, unter Umständen auch dann durchgängig befahren werden, wenn nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Denn einzelne Überholvorgänge beziehungsweise das Vorbeifahren an langsameren Verkehrsteilnehmern sollen nicht zum Fahren gestreckter Schlangenlinien zwingen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen über eine längere Distanz niemand fährt, greift das gesetzliche Rechtsfahrgebot."
Guck mal in meinen Link, 2. Abschnitt, Zitat:
"Das Rechtsfahrgebot wird häufig missachtet und lässt doch mehr Ausnahmen zu, als oft vermutet wird
So darf außerorts der mittlere Fahrstreifen von dreien, die in eine Richtung gehen, unter Umständen auch dann durchgängig befahren werden, wenn nur hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Denn einzelne Überholvorgänge beziehungsweise das Vorbeifahren an langsameren Verkehrsteilnehmern sollen nicht zum Fahren gestreckter Schlangenlinien zwingen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Nur, wenn auf dem rechten Fahrstreifen über eine längere Distanz niemand fährt, greift das gesetzliche Rechtsfahrgebot."
Na dann widersprichst du dir selber "darf auch die mittlere Spur durchgängig befahren werden". Damit erzählst du jedem Otto-Normal-Verbraucher, das er die rechte Spur bei einer 3-spurigen Autobahn absolut nicht befahren brauch. 2tens schreibst du, das bei freier rechter Fahrbahn diese auch benutzt werden muss. Ergo?
Rechtsfahrgebot, egal ob 2, 3 oder 4-spurig, wie ich schon geschrieben habe, ohne Ausnahme.
Rechtsfahrgebot, egal ob 2, 3 oder 4-spurig, wie ich schon geschrieben habe, ohne Ausnahme.
Nachtrag: hättest du den von dir geposteten Link genau durchgelesen, so steht dort selbst, das man die rechte Fahrbahn benutzen muss, wenn die rechte Fahrbahn frei ist (Ausnahme ist natürlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf !nur! der rechten Spur). Mit deiner vorangegangenen Schreibweise ermunterst du Autofahrer stur auf der Mittleren Spur zu fahren.
Aber natürlich, denn sie sind kein Polizeibeamter.
Das Ausbremsen eines Fahrzeugs auf der linken Spur
ist Nötigung !
Das Ausbremsen eines Fahrzeugs auf der linken Spur
ist Nötigung !
Als Sohn eines Fahrlehrers werde ich immer dazu genötigt ordentlich zu fahren und dabei gilt folgende Regel:
Das Rechtsfahrgebot gilt sobald man eine geschlossene Ortschaft verlässt, egal ob es eine zweispurige Landstrasse (ja die gibt es auch), Bundesstrasse, oder Autobahn ist. Jede weitere Spur ist nur für den Überholvorgang bedacht.
Ausnahmen: Falls die linke Spur durch ein Verkehrszeichen in eine andere Richtung verlaufen wird als die rechte (Autobahnkreuz, -auffahrt, -abfahrt) dann darf man auf der linken Spur bleiben, da man sich laut Rechtssprechung auf zwei verschiedenen Strassen befindet.
Das Belehren, Ausbremsen, oder absichtlich verlangsamen von anderen Autos ist wie der Kollege von oben schon gesagt hat strafbar!
Das Rechtsfahrgebot gilt sobald man eine geschlossene Ortschaft verlässt, egal ob es eine zweispurige Landstrasse (ja die gibt es auch), Bundesstrasse, oder Autobahn ist. Jede weitere Spur ist nur für den Überholvorgang bedacht.
Ausnahmen: Falls die linke Spur durch ein Verkehrszeichen in eine andere Richtung verlaufen wird als die rechte (Autobahnkreuz, -auffahrt, -abfahrt) dann darf man auf der linken Spur bleiben, da man sich laut Rechtssprechung auf zwei verschiedenen Strassen befindet.
Das Belehren, Ausbremsen, oder absichtlich verlangsamen von anderen Autos ist wie der Kollege von oben schon gesagt hat strafbar!
selbstverständlich in Deutschland herscht das Rechtsfahrgebot, basta !! Die linke Spur ist zum überholen da. Ich könnt jetzt ja weiterschreiben, aber hab keine Lust
wahrscheinlich sind Sie auch einer von denen die meinen sie müßten Fahrlehrer
spielen und so den Verkehr aufhalten.
Gruß
wahrscheinlich sind Sie auch einer von denen die meinen sie müßten Fahrlehrer
spielen und so den Verkehr aufhalten.
Gruß
Auch auf Autobahnen gilt rechtsfahrgebot. Wenn der rechte Fahrstreifen frei ist: rechts rüber, auch wenn Du damit den schnelleren Autofahrern die Möglichkeit gibts, Gesetze zu übertreten!
@ koseng: Zefix, jetzt host mi aber derwischt, das es zischt....klar will ich niemanden ermuntern dauernd auf Mitte zu fahren, wenn rechts alles frei ist, wie gesagt, das nervt mich selber.
Das kommt wenn man etwas schreiben will und dann denkt man habe es ja geschrieben und im Link steht's doch auch.......
Natürlich gilt hier: Rechts fahren, links überholen. Schnellere Blockieren ist nicht erlaubt, es ist alleine Sache des Schnelleren. Sein Problem wenn er geblitzt wird;-)
Hoffe, jetzt ist alles klar. Pardon noch mal!
Das kommt wenn man etwas schreiben will und dann denkt man habe es ja geschrieben und im Link steht's doch auch.......
Natürlich gilt hier: Rechts fahren, links überholen. Schnellere Blockieren ist nicht erlaubt, es ist alleine Sache des Schnelleren. Sein Problem wenn er geblitzt wird;-)
Hoffe, jetzt ist alles klar. Pardon noch mal!
Rechtsfahrgebot.... wenn rechts frei ist dann rechts rueber, und nicht in der mittelspur (wenn 3 spurig) abgammeln...
Wenn alle alles wissen, wie es den Anschein hat (um nicht zu sagen, alles besser wissen), dann frage ich mich doch, weshalb zB auf der A8 und der A5, die ich jede Woche zweimal fahren muss, die rechte Spur - auch ohne LKW-Verkehr - immer frei ist. Kann es sein, dass die Verkehrsteilnehmer, die in Baden-Baden Ortseingang nach links abbiegen müssen, sich schon im Stuttgarter Kreuz auf der linken Spur einordnen ?
Schon mal was von Rechtsfahrgebot gehört. Dein Job ist nicht die Geschwindigkeitskontrolle der nachfolgenden Autos. Falls Du trotzdem links bleibst, dann bitte nur mit Hut...