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achja... und um noch eventuelle Argumentationen zu vermeiden: folgender Passus steht im Bußgeldkatalog:
Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.
gut... du weisst aber was Kennzeichen 340 ist ja?
und dort gibt es ein Grundsatzurteil:
Urteile/Meinungen zu Zeichen 340
Beinhalten die Vorschrift, dass bei Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn nicht überholt werden darf, wenn der andere Verkehrs gefährdet wird; worauf ohne gegenteilige Anzeichen auch vertraut werden darf (BGH VRS 23, 276). Innerorts bewirken sie bei mehreren Fahrstreifen eine Auflockerung des Rechtsfahrgebotes, außerorts nur zum Überholen.
@ max-milian: dann bitte aber auch die komplette StVo lesen:
Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2; Anm.: siehe oben), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 StVO).
Betonung liegt auf "rechtfertigt"
@ Gehritter: nochmals: es gibt KEINE Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen. Höchstens eine Richtgeschwindigkeit.
Die Autobahn darf nur von Fahrzeugen befahren werden, die Bauartbedingt eine Mindestgeschwindigkeit von über 60 km/h (eingetragen im Fahrzeugbrief) haben.
alles weitere ist hier verankert:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung
Nachtrag: hättest du den von dir geposteten Link genau durchgelesen, so steht dort selbst, das man die rechte Fahrbahn benutzen muss, wenn die rechte Fahrbahn frei ist (Ausnahme ist natürlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf !nur! der rechten Spur). Mit deiner vorangegangenen Schreibweise ermunterst du Autofahrer stur auf der Mittleren Spur zu fahren.
Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung
Na dann widersprichst du dir selber "darf auch die mittlere Spur durchgängig befahren werden". Damit erzählst du jedem Otto-Normal-Verbraucher, das er die rechte Spur bei einer 3-spurigen Autobahn absolut nicht befahren brauch. 2tens schreibst du, das bei freier rechter Fahrbahn diese auch benutzt werden muss. Ergo?
Rechtsfahrgebot, egal ob 2, 3 oder 4-spurig, wie ich schon geschrieben habe, ohne Ausnahme.
Autobahn mit Geschwindigkeitsbegrenzung
@ netter_fahrer: bist du auch einer von den Mittelspurschleichern? Deine Aussage ist nämlich falsch. Grundsätzlich gilt auf ALLEN deutschen Bundesautobahnen das Rechtsfahrgebot. Egal ob 2, 3 oder 4-spurig.