Autoverkauf
Hallo. Habe mein auto als Unfallwagen an privat Händler verkauft. Im Vertrag steht stehen die Schäden im Groben da.
Nun sehe mein Auto im Internet als unfallfrei. Muss ich was dagegen unternehmen. ..?
Nun sehe mein Auto im Internet als unfallfrei. Muss ich was dagegen unternehmen. ..?
Antworten (13)
Einen Wagen als unfallfrei anbieten im Netz.... kann ja mal durch einen Fehler passieren.... theoretisch...
Ein Betrug hat bis jetzat noch nicht stattgefunden, ein Tipp an die Behörden (Polizei) würde aktuell bestimmt im Sande verlaufen, weil es ist ja noch nix passiert...
Ich frage mich gerade, was ich persönlich unternehmen würde... erst mal sacken lassen ne Nacht.
Ein Betrug hat bis jetzat noch nicht stattgefunden, ein Tipp an die Behörden (Polizei) würde aktuell bestimmt im Sande verlaufen, weil es ist ja noch nix passiert...
Ich frage mich gerade, was ich persönlich unternehmen würde... erst mal sacken lassen ne Nacht.
Müssen musst du nicht. Ist die Frage damit beantwortet?
Allerdings sehe ich das anders als dschinn schon als strafbaren Betrugsversuch an. Somit lautet die Frage, ob du etwas dagegen unternehmen willst. Dann wäre für mich der erste Weg zu einem Rechtsanwalt, das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Allerdings sehe ich das anders als dschinn schon als strafbaren Betrugsversuch an. Somit lautet die Frage, ob du etwas dagegen unternehmen willst. Dann wäre für mich der erste Weg zu einem Rechtsanwalt, das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Korrektur: Nach § 138 StGB ist ein Betrugsversuch keine (anzeigepflichtige) Straftat. Also entspann dich und lass es einfach laufen.
Ich wäre da etwas vorsichtiger, Dorfdepp.
Gast schreibt "Im Vertrag steht stehen die Schäden im Groben da." - Was heißt das? Wenn die Schadensbeschreibungen nicht eindeutig einer Unfallfolge zuzuordnen sind, könnte es auch zu folgendem Szenario kommen:
Der Käufer des Fahrzeugs (vom Händler) stellt fest, dass die zugesicherte Eigenschaft 'unfallfrei' falsch ist, und wendet sich zwecks Wandlung an den Händler (oder auch gleich an die Staatsanwaltschaft).
Jetzt könnte Händler ja auf die Idee kommen, dass er selbst der Betrogene ist, da ja in seinem Vertrag mit Gast offenbar nicht explizit von Unfallschäden die Rede ist. Und wendet sich seinerseits an Gast.
Gast schreibt "Im Vertrag steht stehen die Schäden im Groben da." - Was heißt das? Wenn die Schadensbeschreibungen nicht eindeutig einer Unfallfolge zuzuordnen sind, könnte es auch zu folgendem Szenario kommen:
Der Käufer des Fahrzeugs (vom Händler) stellt fest, dass die zugesicherte Eigenschaft 'unfallfrei' falsch ist, und wendet sich zwecks Wandlung an den Händler (oder auch gleich an die Staatsanwaltschaft).
Jetzt könnte Händler ja auf die Idee kommen, dass er selbst der Betrogene ist, da ja in seinem Vertrag mit Gast offenbar nicht explizit von Unfallschäden die Rede ist. Und wendet sich seinerseits an Gast.
@ umjo
Wir kennen den Vertrag nicht. Aber wenn der Gast dort z.B. eine verzogene Radachse hineingeschrieben hat, ist das zwar eine grobe Beschreibung, die der Händler aber zur Kenntnis genommen hat und den Wagen nicht als unfallfrei verkaufen dürfte. Das kann er dem Gast nicht anlasten.
Wir kennen den Vertrag nicht. Aber wenn der Gast dort z.B. eine verzogene Radachse hineingeschrieben hat, ist das zwar eine grobe Beschreibung, die der Händler aber zur Kenntnis genommen hat und den Wagen nicht als unfallfrei verkaufen dürfte. Das kann er dem Gast nicht anlasten.
Hallo Gast
Du [b]musst[b/] nichts unternehmen.
Du kannst dich ärgern, aber die Füße still halten.
Es gibt zwei Szenarien, die du ausführen kannst, aber erst nach gutem Überlegen auch tust.
1. Den Händler unter Druck setzen und einen höheren Preis durchsetzen.
2. Bei einigen Angeboten kann man Kommentare hinterlassen, dort den wirklichen Zustand eingeben.
Aber, [b]VORSICHT[b/], das geht mit großer Wahrscheinlichkeit nach hinten los.
Du weißt ja nicht, auf wen du triffst.
Also, besser die Füße stillhalten.
Du [b]musst[b/] nichts unternehmen.
Du kannst dich ärgern, aber die Füße still halten.
Es gibt zwei Szenarien, die du ausführen kannst, aber erst nach gutem Überlegen auch tust.
1. Den Händler unter Druck setzen und einen höheren Preis durchsetzen.
2. Bei einigen Angeboten kann man Kommentare hinterlassen, dort den wirklichen Zustand eingeben.
Aber, [b]VORSICHT[b/], das geht mit großer Wahrscheinlichkeit nach hinten los.
Du weißt ja nicht, auf wen du triffst.
Also, besser die Füße stillhalten.
@ Rentier_BV
Wenn ein Wort fettgedruckt erscheinen soll, muss nach dem Wort ein [/b] stehen, nicht [b/].
Wenn ein Wort fettgedruckt erscheinen soll, muss nach dem Wort ein [/b] stehen, nicht [b/].
Irgendwie bleibe ich jetzt an der Frage dran. Betrug ist strafbar, ein Betrugsversuch offenbar nicht. Klar, man muss sich ja nicht betrügen lassen. Um es mal überspitzt zu formulieren, ein Mordversuch oder ein Vergewaltigungsversuch sind dagegen strafbar, obwohl man sich weder ermorden noch vergewaltigen lassen muss. So zynisch kommt mir die Juristerei vor.
@Rentier_BV: Wie Dorfdepp bereits schrieb: Wir kennen den genauen Wortlaut des Vertrages zwischen Gast und Händler nicht.
Deshalb, aber nicht nur, finde ich insbesondere Dein Szenarium 1 -auch unter rechtlichen Gesichtpunkten (DerDoofe ist da mir soeben zuvorgekommen)- ausgesprochen fragwürdig.
Im übrigen -ergänzend zu Dorfdepp- entsteht hier Fettdruck durch Plazieren des Mauszeiger auf das eingekreiste 'i' links neben dem Kommentarfenster, sowie dem Markieren des [ b ]fett[ /b ] in dem sich dann öffnenden Fenster und diese Markierung bei gedrückt gehaltener linker Maustaste an die richtige Stelle im Kommentarfenster ziehen.
Jetzt noch das 'fett' in den Klammern durch den eigenen Text ersetzen, und alles wird gut...
Ok, ich bastele vielleicht etwas zu lange an einer Antwort.
Inzwischen mischt auch Dorfdepp wieder mit einem neuen Posting mit:
@Dorfdepp: Ein versuchter Betrug setzt voraus, dass die objektiven Merkmale des einschlägigen Gesetzestextes § 263 StGB zwar fehlen, die subjektiven Voraussetzungen (vom Täter so gewollt, oder zumindest aber als möglich in Kauf genommen) aber erfüllt sind.
Ob das rechtlich zynisch ist, überlassen ich jetzt mal Deiner eigenen Überzeugung.
Evtl. weitergehende rechtliche Stellungnahmen bitte erst morgen; meine Holde hat soeben stringent (tatbestandlich, subjektiv und ohne Entschuldigungsgrund) zum Essen gebeten...
Deshalb, aber nicht nur, finde ich insbesondere Dein Szenarium 1 -auch unter rechtlichen Gesichtpunkten (DerDoofe ist da mir soeben zuvorgekommen)- ausgesprochen fragwürdig.
Im übrigen -ergänzend zu Dorfdepp- entsteht hier Fettdruck durch Plazieren des Mauszeiger auf das eingekreiste 'i' links neben dem Kommentarfenster, sowie dem Markieren des [ b ]fett[ /b ] in dem sich dann öffnenden Fenster und diese Markierung bei gedrückt gehaltener linker Maustaste an die richtige Stelle im Kommentarfenster ziehen.
Jetzt noch das 'fett' in den Klammern durch den eigenen Text ersetzen, und alles wird gut...
Ok, ich bastele vielleicht etwas zu lange an einer Antwort.
Inzwischen mischt auch Dorfdepp wieder mit einem neuen Posting mit:
@Dorfdepp: Ein versuchter Betrug setzt voraus, dass die objektiven Merkmale des einschlägigen Gesetzestextes § 263 StGB zwar fehlen, die subjektiven Voraussetzungen (vom Täter so gewollt, oder zumindest aber als möglich in Kauf genommen) aber erfüllt sind.
Ob das rechtlich zynisch ist, überlassen ich jetzt mal Deiner eigenen Überzeugung.
Evtl. weitergehende rechtliche Stellungnahmen bitte erst morgen; meine Holde hat soeben stringent (tatbestandlich, subjektiv und ohne Entschuldigungsgrund) zum Essen gebeten...
@DerDoofe
Zwischen "unter Druck setzen" und Erpressung ist wohl noch ein weites Feld.
Ich verstehe unter Druck eher, dass man erst mal bekannt gib t, dass man von der Mauschelei weiß.
Dann kann man aufzählen, was man alles machen könnte, um "Schweigegeld" frei zu machen.
Aber, wie ich im ersten Posting schon schrieb, das alles ist eigentlich nur, um sich abzuärgern.
Produktiv wird es nicht sein.
Ich habe das auch nur geschrieben, um zu zeigen, dass derlei Gedankengänge bekannt aber unfruchtbar sind.
Gruß
R.
Zwischen "unter Druck setzen" und Erpressung ist wohl noch ein weites Feld.
Ich verstehe unter Druck eher, dass man erst mal bekannt gib t, dass man von der Mauschelei weiß.
Dann kann man aufzählen, was man alles machen könnte, um "Schweigegeld" frei zu machen.
Aber, wie ich im ersten Posting schon schrieb, das alles ist eigentlich nur, um sich abzuärgern.
Produktiv wird es nicht sein.
Ich habe das auch nur geschrieben, um zu zeigen, dass derlei Gedankengänge bekannt aber unfruchtbar sind.
Gruß
R.
Es ist besser, dass Sie das Auto über diese Website https://auto-jetzt-verkaufen.de/auto-mit-motorschaden-verkaufen/ verkauft haben, weil dann niemand über Unfälle oder folgeschäden anspruch erheben kann und Sie als Verkaufer kein Risiko haben.
Das ist wirklich doof. Der Kaiser sollte mal ein vernünftiges Auto kaufen. Das vermeidet den ständigen Wiederverkauf seiner Kisten mit Motorschaden!