Baby im Krankenhaus
Hallo und guten Abend,
eine Dame ist schwanger und in dem Kirchenasyl wegen Dublin-Fall.
Dürfen die Muter und das Baby direkt nach der Geburt (gleich nach der Entbindung) im Krankenhaus in Deutschland bei dem BAMF Asyl beantragen?
Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 des Asylgesetz aus $ 14 Antragstellung könnte dies grundsätzlich erlauben. Oder?
Viele Grüße
eine Dame ist schwanger und in dem Kirchenasyl wegen Dublin-Fall.
Dürfen die Muter und das Baby direkt nach der Geburt (gleich nach der Entbindung) im Krankenhaus in Deutschland bei dem BAMF Asyl beantragen?
Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 des Asylgesetz aus $ 14 Antragstellung könnte dies grundsätzlich erlauben. Oder?
Viele Grüße
Antworten (4)
Warum sollte Sie das nicht können?
Aber man wird aber die Fingerabdrücke prüfen und feststellen, dass die Dublin-Regeln gilt.
Flüchtlinge sollen nicht in mehreren europäischen Staaten gleichzeitig oder nacheinander Schutz beantragen.
Zuständig ist der Staat, in dem der Flüchtling erstmals registriert wurde.
Um diese Registrierung nachzuweisen, wurde die internationale Fingerabdruck-Datei "Eurodac" eingerichtet.
Aber man wird aber die Fingerabdrücke prüfen und feststellen, dass die Dublin-Regeln gilt.
Flüchtlinge sollen nicht in mehreren europäischen Staaten gleichzeitig oder nacheinander Schutz beantragen.
Zuständig ist der Staat, in dem der Flüchtling erstmals registriert wurde.
Um diese Registrierung nachzuweisen, wurde die internationale Fingerabdruck-Datei "Eurodac" eingerichtet.
Sie können noch jede Menge Anträge stellen. Das ist jedoch Zeitverschwendung und sinnlos. Solche Mehrfachanträge machen den Behörden nur unnötige Arbeit und verlangsamen den Entscheidungsprozess.
Die Dame hat bereits einen Asylantrag in einem Land gestellt und dieses Land wird ihre Angaben prüfen, wenn sie sich dort aufhält. Da sie weiss, dass sie ein Dublin-Fall ist, wurde sie dementsprechend aufgeklärt und soll sinnlose weitere Anträge oder neue falsche Angaben unterlassen.
In Europa bekommen Neugeborene die Staatsangehörigkeit der Mutter, sofern kein Ehemann als Vater registriert wird und nicht wie z. B. in den USA, wo die Geburt zur Staatsangehörigkeit berechtigt.
Also raten sie der Dame mit Kind, dass sie in das Land der Erstregistrierung reist und dort kooperativ und ehrlich an der Bearbeitung ihres Antrags mitarbeitet.
Die Dame hat bereits einen Asylantrag in einem Land gestellt und dieses Land wird ihre Angaben prüfen, wenn sie sich dort aufhält. Da sie weiss, dass sie ein Dublin-Fall ist, wurde sie dementsprechend aufgeklärt und soll sinnlose weitere Anträge oder neue falsche Angaben unterlassen.
In Europa bekommen Neugeborene die Staatsangehörigkeit der Mutter, sofern kein Ehemann als Vater registriert wird und nicht wie z. B. in den USA, wo die Geburt zur Staatsangehörigkeit berechtigt.
Also raten sie der Dame mit Kind, dass sie in das Land der Erstregistrierung reist und dort kooperativ und ehrlich an der Bearbeitung ihres Antrags mitarbeitet.
Ich habe mich auch mit dem gleichen Problem herumgeschlagen und mir dieses Frage öfters gestellt. Schließlich bin ich auf das hier gestoßen ---> Klick
Doch sehr umfangreich alles und ich konnte mich über die verschiedenen Angebote dort gut informieren. Mir hat es geholfen. Vielleicht hilft es dir ja auch :-)
Doch sehr umfangreich alles und ich konnte mich über die verschiedenen Angebote dort gut informieren. Mir hat es geholfen. Vielleicht hilft es dir ja auch :-)