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Gast

Badsanierung aufgrund Schwerbehinderung

mein Vater ist schwerbehindert und muss eine begehbare, Dusche haben.. ohne Ränder, Hindernisse. Die Krankenkasse bezuschusst dies. Der Vermieter sträubt sich und will es nicht machen!
Können meine Eltern die Handwerker selbst beauftragen und alles auf eigene bzw auf Kosten der Krankenkasse es übernehmen.
Der Vermieter will es nicht!!
Seit einiger Zeit ist auch sowieso die Duschabtrennung schrott.. Das muss der Eigentümer übernehmen denke ich. Er will aber nicht für einen schwerst behindeten Mann..der auch kaum gehen kann... eine befinderten gerechte Badsanierung vornehmen.... wahrscheinlich übernimmt er nur die defekte Duschhabrennung!!/?? Es wäre ein einfaches, wenn der Eigentümer das Geld der Krankenkasse nimmt und dem behinderten Mann ein neues behinderten gerechtes Bad bauen würde!! Käme ihm sicherlich auch noch günstiger!!Er weigert sich.. Kann mein Vater darauf pochen?? ohne gleich eine Kündigung zu bekommen!?? Die Miete darf er ja dann wohl auich nicht erhöhen??
Freue mich auf Antwort Damaris als Tochter
Frage beantworten Frage Nummer 3000158111 Frage melden

Antworten (3)
ingSND
Das Problem bei einer Mietwohnung ist, dass der Vermieter einer baulichen Änderung zustimmen muss, selbst dann, wenn Deine Eltern das selber bezahlen.
Er kann sogar verlangen, dass das beim Auszug zurückgebaut wird.
Und er kann zu einer Zustimmung nicht gezwungen werden.
Ich bin da wenig optimistisch - Ihr müsst entweder mit der Situation leben oder viel Geld in den Umbau investieren oder eine neue Wohnung suchen.
Ich würde letzteres ins Auge fassen, ggf in einer Wohneinheit, die einem Seniorenheim angegliedert ist. Eigenständiges Wohnen mit der Option, bei Bedarf einzelne Dienste in Anspruch nehmen zu können.
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mantrid
Geregelt ist das im § 554a BGB. Zwar kann der Vermieter nicht zur Kostenübernahme verpflichtet werden, einen Umbau wird er wohl dulden müssen (und kann dann auch nicht dafür die Miete erhöhen). Wenn Deine Eltern nicht in der Lage sind, den Rest des Umbaus zu finanzieren, kommen auch Zuschüse und Darlehen des Sozialamts, Rentenversicherung, Integrationsamt usw. in Frage. Fragen kostet nichts. Der Sozialverband ist eine gute Adresse. Einen Schwerbehinderten die Wohnung zu kündigen, ist an sehr hohe Auflagen gebunden.
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Skorti
Wieder mal was dazu gelernt.
Aber dann nicht Absatz 2 ignorieren:
Der Vermieter kann auf einer "angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes" bestehen, also erst das Bad für 5.000,00 Euro umbauen, zahlt dann ja die Krankenkasse, dazu aber aus eigener Tasche 5.000,00 Euronen für den Rückbau hinterlegen.
Naja, wer es sich leisten kann.
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