GdB 80% mit Heilbewährung. Auf Dauer?
Ich hatte 2016 Nierenzellkarzinom und mir wurde die halbe Niere entfernt. Nun meine Frage: verfällt der GdB von 80% komplett weg nach 5 Jahren Heilbewährung, oder nicht ganz?
Bei mir sind noch Ohrenrauschen mit verminderter Hörfähigkeit, Rheumatoide Arthritis hinzugekommen.
Ich würde meinen GdB mit mindestens 50% behalten wollen. Ich bin einfach nicht mehr fit wie früher.
Und meine 2. Frage :soll ich jetzt schon vor Ablauf meiner Heilbewährungszeit einen Verschlimmerungsantrag stellen?
Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Bei mir sind noch Ohrenrauschen mit verminderter Hörfähigkeit, Rheumatoide Arthritis hinzugekommen.
Ich würde meinen GdB mit mindestens 50% behalten wollen. Ich bin einfach nicht mehr fit wie früher.
Und meine 2. Frage :soll ich jetzt schon vor Ablauf meiner Heilbewährungszeit einen Verschlimmerungsantrag stellen?
Über eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Antworten (2)
Gast
Ihre Sorgen haben mich tief bewegt!
Niemals habe ich von größeren Schwierigkeiten als den Ihrigen gehört!
Nehmen Sie diese Antwort als Zeichen meiner großen Anteilnahme!
Ihre Sorgen haben mich tief bewegt!
Niemals habe ich von größeren Schwierigkeiten als den Ihrigen gehört!
Nehmen Sie diese Antwort als Zeichen meiner großen Anteilnahme!
Zum Ende der Heilbewährung werden Sie meines Wissens befragt, welche funktionellen Störungen weiterhin vorhanden sind. Wenn es dann keine mehr gibt bzw. nur noch sehr wenige, dann wird natürlich der GdB herabgesetzt. Aber bis dahin ist ja noch Zeit! Möglich ist schließlich auch, dass es bis dahin zu einer Verschlimmerung kommen kann (hoffentlich nicht!).
So oder so können Sie gegen die Herabsetzung des GdB nach der Heilbewährungszeit Widerspruch einlegen. Der sollte natürlich medizinisch gut begründet sein, sonst bringt der Widerspruch nix.
Sie können natürlich vor Ablauf der Heilbewährungszeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, dann müssen Sie aber durch Arztberichte etc. nachweisen, dass Ihr Zustand sich verschlechtert hat.
Alles Gute!
So oder so können Sie gegen die Herabsetzung des GdB nach der Heilbewährungszeit Widerspruch einlegen. Der sollte natürlich medizinisch gut begründet sein, sonst bringt der Widerspruch nix.
Sie können natürlich vor Ablauf der Heilbewährungszeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, dann müssen Sie aber durch Arztberichte etc. nachweisen, dass Ihr Zustand sich verschlechtert hat.
Alles Gute!