Parken erlaubt oder nicht?
Vor unserem Grundstück, dessen Zuwegung von der Haustür bis zum abgesenkten Bordstein führt (geschätzt 2 m) wird ständig von Fremden geparkt. Trotz höflicher Ansprache, auch mal ein Zettelchen mit nettem Hinweis, gibts bei den Leuten (immer wieder die gleichen) kein Einsehen. So kann bei uns keine Person mit Kinderwagen, kein Rollstuhlfahrer/-in, keine Person mit Rollator und auch kein Briefträger kommen. Ist das eigentlich erlaubt? Eine Person hat sogar gemeint, wir könnten ja über die Garagenausfahrt das Haus verlassen, ist aber nicht möglich für den genannten Personenkreis, da Treppen zur Seite hin (Hanglage) gesetzt sind.
Antworten (5)
Nach meinem Rdechtverständnis ist lediglich das Parken vor Zufahrten zu Garagen und zu Stellpätzen grundsätzlich verboten, nicht vor dem Hauseingang, da der Zugang in der Regel ja über den öffentlich Gewehg erfolgt.
Laut § 12 Absatz 3 ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen Sie in einem solchen Bereich bis zu drei Minuten halten, wenn Sie im Auto bleiben und jederzeit in der Lage sind, wegzufahren.
Zu finden im Netz.
Zu finden im Netz.
Da gibt es zu viele offene Fragen. Was ist der abgesenkte Bordstein? Kann man erkennen, dass irgendwo davor und dahinter ein "normal" hoher Bordstein existiert, oder ist das nur ein Empfinden, da in der ganzen Straße der Bordstein nur ein paar Zentimeter hoch ist? Ist der Bordstein über ein paar Meter, sprich Autolänge abgesenkt oder die nächsten 10-15-20 Meter? Wenn es das Ordnungsamt offenbar nicht kümmert, gibt es da ein paar Missverständnisse über die Definition abgesenkter Bordstein.
Ich verstehe den Beitrag so, dass auf dem Gehweg geparkt wird. und so der Zugang zum Hauseingang total versperrt ist. Ich glaube, dass Ihr einen Anwalt benötigt, weil auch der Zugang für Notdienste wie Feuerwehr etc. gesperrt ist. Leider heute Alltag vor vielen Hauseingängen. Viel Glück.