Bei Einzug kein Wasserhahn und kein Durchlauferhitzer in der Küche
Beim Einzug in eine Wohnung hat eine Freundin ihre Küche ohne einen Wasserhahn und ohne einen Durchlauferhitzer vorgefunden. Sie hat also nur eine Spüle dort stehen, ohne Wasserhahn, ohne Ablauf, ohne Durchlauferhitzer, in der Spüle ist nur ein Loch zu sehen, kein Anschluss ans Abwasser. Wer muss die Installation bezahlen und durchführen?
Antworten (4)
Wenn der Wasserhahn usw. bei der Wohnungsbesichtigung noch vorhanden waren, ist das Sache des Vermieters, weil dessen Eigentum gestohlen wurde. Das muss die Freundin nicht ersetzen.
Der Vermieter muss für einen bewohnbaren Zustand sorgen. Dazu gehören Wasserhahn und Abfluß.
Wenn die heisswasserversorgung mittels eines Durchlauferhitzers erfolgt, muss der Vermieter auch diesen anbringen und anschließen lassen.
Wenn die heisswasserversorgung mittels eines Durchlauferhitzers erfolgt, muss der Vermieter auch diesen anbringen und anschließen lassen.
Ich hatte bei meiner ersten Antwort wegen der vorhandenen Spüle wohl einen falschen Eindruck, weil ich der Meinung war, dass die dazugehört.
Wer eine leere Wohnung mietet, findet in der Küche nur die Eckventile für den Wassseranschluss und ein Loch in der Wand für den Ablauf vor. Der Rest ist Sache des Mieters.
Fraglich ist, ob der Durchlauferhitzer zur Kücheneinrichtung oder zur Hausinstallation gehört. Das lässt sich aber klären.
Wer eine leere Wohnung mietet, findet in der Küche nur die Eckventile für den Wassseranschluss und ein Loch in der Wand für den Ablauf vor. Der Rest ist Sache des Mieters.
Fraglich ist, ob der Durchlauferhitzer zur Kücheneinrichtung oder zur Hausinstallation gehört. Das lässt sich aber klären.