Antworten (3)
Die Grundsteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Zwar ergibt sich der Grundsteuermessbetrag eindeutig aus dem Wert des Eigentums. Aber der Hebesatz wird individuell von den Kommunen selbst festgelegt und fließt in die Berechnung mit ein. Die Grundsteuer wird von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Grundsteuer wird auf das Eigentum von Grundstücken erhoben. Die Berechnungsgrundlagen sind die gleichen. Berechnungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert. Allerdings werden die Hebesätze in den Gemeinden unterschiedlich festgelegt. Einfluss darauf hat z.B. die Bevölkerungsstruktur.
Also die Berechnung an sich ist schon gleich, allerdings hat jede Gemeinde ihren individuellen Hebesatz, der zur Anrechnung kommt und den Betrag beeinflusst. Gezahlt werden muss die Grundsteuer einmal jährlich und dazu erhält man einen Bescheid, auf dem alles genau draufsteht.