alex_ola
Bereits beim AG gekündigt - nun neues Angebot - kann eine neue Kündigung abgegeben werden?
Hallo,
ich hoffe auf Hilfe!!! Ich habe am 06.04. zum 15.07. gekündigt. Die Kündigung erfolgte aus persönlichen Gründen. Die Kündigung habe ich so früh abgegeben, weil meine Vorgesetzte mich darum gebeten hat, damit das Unternehmen sehr schnell eine Stellenausschreibung veröffentlichen konnte, um einen guten Ersatz zu bekommen. Nun habe ich ein tolles Angebot von einem potentiellen neuen Arbeitgeber erhalten. Dieser benötigt mich aber bereits am 01.06. - das geht nicht, da ich die regulären vier Wochen nicht mehr einhalten kann. Jedoch wäre ich noch fristgerecht bzw. vertragsgerecht wenn ich zum 15.06. kündigen würde. Kann ich denn aber, obwohl ich bereits eine Kündigung abgegeben habe, eine erneute mit vorgezogenem Kündigungsdatum abgeben? Ist das rechtens? Muss ich einen Widerruf schreiben und dann eine neue Kündigung abgeben? Oder reicht einfach eine neue Kündigung zum 15.06.?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank
ich hoffe auf Hilfe!!! Ich habe am 06.04. zum 15.07. gekündigt. Die Kündigung erfolgte aus persönlichen Gründen. Die Kündigung habe ich so früh abgegeben, weil meine Vorgesetzte mich darum gebeten hat, damit das Unternehmen sehr schnell eine Stellenausschreibung veröffentlichen konnte, um einen guten Ersatz zu bekommen. Nun habe ich ein tolles Angebot von einem potentiellen neuen Arbeitgeber erhalten. Dieser benötigt mich aber bereits am 01.06. - das geht nicht, da ich die regulären vier Wochen nicht mehr einhalten kann. Jedoch wäre ich noch fristgerecht bzw. vertragsgerecht wenn ich zum 15.06. kündigen würde. Kann ich denn aber, obwohl ich bereits eine Kündigung abgegeben habe, eine erneute mit vorgezogenem Kündigungsdatum abgeben? Ist das rechtens? Muss ich einen Widerruf schreiben und dann eine neue Kündigung abgeben? Oder reicht einfach eine neue Kündigung zum 15.06.?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank
Antworten (14)
Ehrlich gesag verstehe ich den Formalismus nicht.
Ein Arbeitgeber hat ja nicht das Interesse das irgend welche Formalismen eines Vertrages eingehalten werden, sondern die Formalismen sind ein Mittel um die eigentlichen Interessen einigermaßen zu schützen.
Das Interesse des Arbeitgebers ist
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann bedeutet jeder Tag, um den Du früher gehst für den Arbeitgeber weniger Lohnkosten.
Ein reibungsloser Übergang wäre im übrigen auch mein Ehrgeiz.
Die rechtlichen Formalismen sind also nur dann von Interesse, wenn eine der Parteien auf sie angewiesen ist, um eigene Interessen zu wahren. Kannst Du deiner Chefin einen konstruktiven Vorschlag machen? Dann sollte einer Einigung doch eigentlich nichts im Wege stehen. Miteinander reden hilft.
Wenn es da zu Interessenkonflikten kommt, dann gilt das, was Ing bereits dazu geschrieben hat.
Ein Arbeitgeber hat ja nicht das Interesse das irgend welche Formalismen eines Vertrages eingehalten werden, sondern die Formalismen sind ein Mittel um die eigentlichen Interessen einigermaßen zu schützen.
Das Interesse des Arbeitgebers ist
- Das die Projekte in Richtung Kunden so abgeschlossen werden können, das der Kunde auch weitere Aufträge erteilt .
- Dass die Übergabe an einen Nachfolger möglichst nahtlos funktioniert.
- Das durch das Einarbeiten Deines Nachfolgers möglichst wenig Doppelarbeiten und damit unnötige Kosten entstehen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann bedeutet jeder Tag, um den Du früher gehst für den Arbeitgeber weniger Lohnkosten.
Ein reibungsloser Übergang wäre im übrigen auch mein Ehrgeiz.
Die rechtlichen Formalismen sind also nur dann von Interesse, wenn eine der Parteien auf sie angewiesen ist, um eigene Interessen zu wahren. Kannst Du deiner Chefin einen konstruktiven Vorschlag machen? Dann sollte einer Einigung doch eigentlich nichts im Wege stehen. Miteinander reden hilft.
Wenn es da zu Interessenkonflikten kommt, dann gilt das, was Ing bereits dazu geschrieben hat.
Dem Inhalt der Frage fehlt durchgehend jegliche Plausibilität. Deshalb dümmlich.
Nur der Form halber: Bei einer fristgerechten Kündigung wird mit deren Erklärung aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis ein befristetes. Und das kann vorzeitig bekanntlich nur aus wichtigem Grund, also fristlos gekündigt werden.
Nur der Form halber: Bei einer fristgerechten Kündigung wird mit deren Erklärung aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis ein befristetes. Und das kann vorzeitig bekanntlich nur aus wichtigem Grund, also fristlos gekündigt werden.
warum verwirrt ihr den Fragesteller mit solchen unsinnigen Wörtern wie fristlos oder fristgemäß?
Zuallererst ist eine Kündigung mal eine Kündigung.
Eine Kündigung ist eine Kündigung.
Eine Kündigung ist eine (einseitige) Willenserklärung.
Und seinen Willen kann und darf der Fragesteller so oft und meinetwegen auch so fristlos erklären wie er will.
Punkt aus.
Ich werde alt und wiederhole mich:
Nochmal Kündigung zum 31.5. rausschicken und gut ist es.
Zuallererst ist eine Kündigung mal eine Kündigung.
Eine Kündigung ist eine Kündigung.
Eine Kündigung ist eine (einseitige) Willenserklärung.
Und seinen Willen kann und darf der Fragesteller so oft und meinetwegen auch so fristlos erklären wie er will.
Punkt aus.
Ich werde alt und wiederhole mich:
Nochmal Kündigung zum 31.5. rausschicken und gut ist es.
So ist es immer: kaum entwickelt sich ein Dialog über eine Sachfrage, mischt sich derDoofe ein, versteht die Frage nicht und bezeichnet sie deshalb als dumm. Dann sondert er noch eine besonders doofe Behauptung dazu ab. Er ist die personifizierte Dummheit und ein Ärgernis. Am besten ignorieren.
Aufgrund deiner des Öfteren bewiesenen Inkompetenz sollten alle User dieser Community solche Arschlöcher wie dich, welche noch nicht mal mental in der Lage sind, sich einen eigenen Nickname zu Eigen zu machen, ignorieren. Hope you die hard.
Der Bürger an sich ist gefragt
Karl Lauterbach gibt sehr eigenwillige Ratschläge zur Vorsorge gegen Einbrüche in NRW.
So sagt er: Gegen Einbrüche solle sich der Bürger selber schützen, in dem er „nachrüstet“. Dies koste für eine Wohnung „zwischen 400 und 800 Euro“, für ein Haus etwa 2000 Euro.
Bärbel Höhn, früher Umweltministerin in NRW für die Grünen, hat auch noch einen hilfreichen Vorschlag: „Schließen Sie immer die Tür ab!“ Bei Rot-Grün werden Sie echt geholfen!
Karl Lauterbach gibt sehr eigenwillige Ratschläge zur Vorsorge gegen Einbrüche in NRW.
So sagt er: Gegen Einbrüche solle sich der Bürger selber schützen, in dem er „nachrüstet“. Dies koste für eine Wohnung „zwischen 400 und 800 Euro“, für ein Haus etwa 2000 Euro.
Bärbel Höhn, früher Umweltministerin in NRW für die Grünen, hat auch noch einen hilfreichen Vorschlag: „Schließen Sie immer die Tür ab!“ Bei Rot-Grün werden Sie echt geholfen!
@pros, … oder vielleicht das Waffenrecht liberalisieren, wenn die Polizei die Bürger nicht mehr schützen kann.
Hast recht, dschinn, fristlos oder fristgemäß ist völliger Quatsch. Kündigungsschutz, um den die Arbeitnehmer erbittert kämpfen mussten, wird sowieso total überbewertet. Hire and fire ist für Arbeitnehmer die doch viel bessere Methode. Und das mit der Lohnzahlung sollte man auch gleich abschaffen. Eine Handvoll Kleingeld und Gutscheine von Aldi und kik würden's doch auch tun.
ing, dein letztes Wort ist mal wieder von der üblichen Qualität. Völlig sachkenntnisfrei.
ing, dein letztes Wort ist mal wieder von der üblichen Qualität. Völlig sachkenntnisfrei.
@Der Doofe. Ich hatte schon zig befristete Stellen und alle konnte ich mit Kündigungsfrist kündigen.
Wer seinen Nick aus Jux und Tollerei den Wölfen zum Fraß hinwirft, darf sich nicht beschweren, wenn sie zuschnappen. Alte Wikingerregel.
Das habe ich doch am 9.5. schon geschrieben Herr Inschenör. Nur nicht so vornehm. Hätte ich gekonnt, aber mit diesem Nick muss ich das nicht. Breitgrins.
Zombijäger, warum auch nicht? Einvernehmlich ist viel möglich. Wenn du allerdings bedenkst, dass VW allein in Wolfsburg ca. 40000 Menschen beschäftigt, kommst du ohne gesetzlich festgelegte Regeln nicht weit. Warum also sollte man ein Arbeitsverhältnis befristen, wenn man es jederzeit kündigen könnte? Das ergibt keinen Sinn. Zudem muss am Ende der Begristung nicht zwangsläufig ein Datum stehen. Auch die Fertigstellung eines Werkes kann am Ende der Frist stehen.