Nora98
Besteht Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe
Meine Tochter war in den letzten Jahren in meinem Gerichtskostenbeihilfe Antrag mit verankert. Nun ist sie volljährig, ausgezogen und verdient ihn eigenes Geld.
Bei dem Prozess geht es gegen das Jobcenter und um einen Zeitraum in dem sie noch bei mir gewohnt hat, somit gilt sie auch als Klägerin. Seit einem Jahr ist sie ausgezogen und soll nun eine Einkommensbescheinigung abgeben.
Muss sie die Prozesskosten nun selbst tragen?
Bei dem Prozess geht es gegen das Jobcenter und um einen Zeitraum in dem sie noch bei mir gewohnt hat, somit gilt sie auch als Klägerin. Seit einem Jahr ist sie ausgezogen und soll nun eine Einkommensbescheinigung abgeben.
Muss sie die Prozesskosten nun selbst tragen?
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