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Nora98

Besteht Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe

Meine Tochter war in den letzten Jahren in meinem Gerichtskostenbeihilfe Antrag mit verankert. Nun ist sie volljährig, ausgezogen und verdient ihn eigenes Geld.
Bei dem Prozess geht es gegen das Jobcenter und um einen Zeitraum in dem sie noch bei mir gewohnt hat, somit gilt sie auch als Klägerin. Seit einem Jahr ist sie ausgezogen und soll nun eine Einkommensbescheinigung abgeben.
Muss sie die Prozesskosten nun selbst tragen?
Frage beantworten Frage Nummer 3000137889 Frage melden

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