ronnyroh392
Bin bei der Steuererklärung und bin etwas verwirrt. Kommen die Unterlagen zur Riester-Rente in die Anlage AV oder nicht?
Antworten (3)
Die Daten zu einem Altersvorsorgevertrag (auch Riester-Rente genannt) sind in der Anlage AV einzutragen und mit der Steuererklärung dem Finanzamt einzureichen. Auf der ersten Seite in den Zeilen 4 bis 20 sind diese Zahlenwerte und Daten einzutragen. Die Bescheinigung des Anlageinstitutes, bei dem der Vertrag besteht, muss auch mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt mit eingereicht werden, falls diese Daten nicht elektronisch vom Anbieter an die Finanzverwaltung übersendet werden.
Man hat die Möglichkeit geleistete Beiträge zur Riester-Rente in der Steuerklärung als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen. Die dafür nötigen Bescheinigungen erhält man von dem jeweiligen Anbieter automatisch zwischen Januar und März per Post. Die Angaben zur Riester-Rente müssen bei der Steuererklärung von Ihnen in der "Anlage AV" erfasst werden.
Auf der ersten Seite in der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung werden die Werte aus der Bescheinigung des Anbieters eingetragen. Die Eintragungen erfolgen in den Zeilen von 4 bis 20. Angaben zur Höhe des Einkommens im vorletzten Jahre (also das Einkommen für 2010 in der Anlage AV für das Jahr 2011) und zur Art der Begünstigung (mittelbar/unmittelbar) sind dort auch zu vermerken. Wenn der Anbieter die Daten nicht automatisch an die Finanzverwaltung übertragen hat, ist auch die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt mit der Steuererklärung einzureichen.