Bin ich berechtigt mein Geld komplett zurückzufordern?
Hallo,
Vor ca 2 Monaten habe ich im Studio eine permanente Wimpernverlängerung machen lassen. Permanent heisst ca 4 Wochen.
Nach kurzem gingen schon Wimpern ab. Samstag hab ichs machen lassen, Montag angerufen bezüglich Nacharbeit. Sie sagte sie hat keine Zeit, erst 2 Wochen später! Am Donnerstag ware alles ab! Ich habe genau nach Anweisung gehandelt.
Wer ist nun im Recht?
Habe etwas unterschrieben, dass ich mit dem Ergebnis zufrieden bin.
Ist das in diesem Fall überhaupt gültig?
Vor ca 2 Monaten habe ich im Studio eine permanente Wimpernverlängerung machen lassen. Permanent heisst ca 4 Wochen.
Nach kurzem gingen schon Wimpern ab. Samstag hab ichs machen lassen, Montag angerufen bezüglich Nacharbeit. Sie sagte sie hat keine Zeit, erst 2 Wochen später! Am Donnerstag ware alles ab! Ich habe genau nach Anweisung gehandelt.
Wer ist nun im Recht?
Habe etwas unterschrieben, dass ich mit dem Ergebnis zufrieden bin.
Ist das in diesem Fall überhaupt gültig?
Antworten (2)
Das ist aus der Distanz nicht zu beantworten. Die Frage ist, ob die versprochene Dienstleistung erbracht wurde. Und genau das kann zumindest ich nicht beurteilen. Wenn du beweisbar die Zusage hattest, dass die Wimpern vier Wochen halten, kannst du berechtigt reklamieren. Nur kann ich nicht glauben, dass du eine solche Zusage vorweisen kannst. Dasselbe gilt für die von dir abgegebene Erklärung. Die Wirksamkeit hängt davon ab, was exakt drinsteht.