Geld mit Vertrag geliehen, nicht zurück bekommen
Hallo,
habe 2015 einer Person 5000€ geliehen, bis auf weiteres auf Abruf. 2017 wollten wir unser Geld zurück bekommen, ohne Erfolg. Nachdem die Person nun auch telefonisch nicht mehr erreichbar war, habe ich heute (09.03.2023) erfahren, das die person im Gefängnis sitzt- womöglich wegen Betrug oder Steuerhinterziehung.
Besteht irgendwie noch die Möglichkeit das ich mein Geld zurück bekomme???
Lieben dank, Angela C.
habe 2015 einer Person 5000€ geliehen, bis auf weiteres auf Abruf. 2017 wollten wir unser Geld zurück bekommen, ohne Erfolg. Nachdem die Person nun auch telefonisch nicht mehr erreichbar war, habe ich heute (09.03.2023) erfahren, das die person im Gefängnis sitzt- womöglich wegen Betrug oder Steuerhinterziehung.
Besteht irgendwie noch die Möglichkeit das ich mein Geld zurück bekomme???
Lieben dank, Angela C.
Antworten (4)
In dieser Situation kann es schwierig sein, das Geld zurückzubekommen, aber es gibt möglicherweise noch andere Möglichkeiten, die Sie prüfen können.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung haben, in dem das Darlehen und die Bedingungen des Rückzahlungsplans dokumentiert sind. Wenn dies der Fall ist, kann dies als Beweis dafür dienen, dass die Person Ihnen das Geld schuldet, und Sie können rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Geld zurückzufordern.
Sie können auch prüfen, ob die Person über Vermögenswerte verfügt, die zur Rückzahlung des Darlehens gepfändet werden können. In diesem Fall kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Sie bei diesem Verfahren unterstützt.
Schließlich können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Person wegen Betrugs oder Steuerhinterziehung verurteilt wird. Dies ist jedoch ein komplexes Thema und hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Land oder dem Bundesland, in dem Sie leben.
Insgesamt gibt es immer noch Möglichkeiten, das Darlehen zurückzufordern, aber es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die besten Optionen zu prüfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Rückforderung Ihres Darlehens.
Beste Grüße,
Leno
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung haben, in dem das Darlehen und die Bedingungen des Rückzahlungsplans dokumentiert sind. Wenn dies der Fall ist, kann dies als Beweis dafür dienen, dass die Person Ihnen das Geld schuldet, und Sie können rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Geld zurückzufordern.
Sie können auch prüfen, ob die Person über Vermögenswerte verfügt, die zur Rückzahlung des Darlehens gepfändet werden können. In diesem Fall kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Sie bei diesem Verfahren unterstützt.
Schließlich können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn die Person wegen Betrugs oder Steuerhinterziehung verurteilt wird. Dies ist jedoch ein komplexes Thema und hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Land oder dem Bundesland, in dem Sie leben.
Insgesamt gibt es immer noch Möglichkeiten, das Darlehen zurückzufordern, aber es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die besten Optionen zu prüfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Rückforderung Ihres Darlehens.
Beste Grüße,
Leno
@Bkloppt Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Tatsächlich an das Geld zu kommen hängt davon ab, ob bei dem Schuldner jetzt oder in Zukunft überhaupt etwas zu holen ist. Sonst bleibt der klassiche Weg die Forderung fällig zu stellen (Kreditvertrrag wegen nicht gezahlter Tilgungen kündigen), bei Nichtzahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid , nach Fristablauf dann eine vollstreckbaren Titel beim Amtsgericht beantragen und damit dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Kostet alles Geld und bringt nur etwas, wenn beim Schuldner etwas zu holen ist. Das bekommt man allerdigns erst dann in Erfahrung, wenn der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenlegt oder man zufälligerweise von einer anstehenden Erbschaft etwas weiß.
@mantrid: die Forderung, die am Ende des von Dir geschilderten Prozesses steht, der (theoretisch) vollstreckbare Titel - das ist das, das wirklich nach 30 verfällt.
Normale Ansprüche wie hier verjähren nach drei Jahren.
Normale Ansprüche wie hier verjähren nach drei Jahren.