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Gast

Bruder hat von meiner verstorbenen Mutter Generalvollmacht über den Tod hinaus. Kann ich als Sohn widerrufen?

Bruder hat von meiner verstorbenen Mutter eine notariell beglaubigte Generalvollmacht erhalten über den Tod hinaus, mit der Klausel" Der Bevollmächtige ist ausdrücklich befugt, Schenkungen (auch an sich selbst) vorzunehmen". Ist das Rechtens? Kann ich als Sohn widerrufen?
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Antworten (2)
2G3G
is doch a Schmarrn.
Nach dem Tod gibt es Erben und über deren Sachen, Dinge, Vermögen, Angelegenheiten kann er nicht mehr verfügen, oder
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Meyerhuber
Nach normalem Rechtsempfinden ist das o.g. völliger Schwachsinn. Mutter stirbt und ich schenke mir alles, lass die Erben doch schauen wo sie bleiben. Da hast Du Dir aber wirklich was aus der Nase gezogen.
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