Darf bei Zahlungsverzug gleich eine Mahnung geschrieben werden?
Ist es nicht üblich zuerst eine Zahlungserinnerung zu schicken??
Antworten (5)
Ja, darf.
Nein, das braucht es nicht, auch wenn es scheinbar "üblich" ist.
Das Mahnwesen verpflichtet nicht zum Verschicken einer Zahlungserinnerung, es kann sofort gebührenpflichtig gemahnt werden.
Nein, das braucht es nicht, auch wenn es scheinbar "üblich" ist.
Das Mahnwesen verpflichtet nicht zum Verschicken einer Zahlungserinnerung, es kann sofort gebührenpflichtig gemahnt werden.
Hi,
abgesehen davon handelt es sich bei einer Zahlungserinnerung auch um eine Mahnung. Es ist nur das freundlichere Wort dafür, hat aber rechtlich die gleiche Bedeutung.
Unabhängig davon, ob bereits beim ersten Mal eine Mahngebühr erhoben wird oder nicht.
Viele Grüße
guckma
abgesehen davon handelt es sich bei einer Zahlungserinnerung auch um eine Mahnung. Es ist nur das freundlichere Wort dafür, hat aber rechtlich die gleiche Bedeutung.
Unabhängig davon, ob bereits beim ersten Mal eine Mahngebühr erhoben wird oder nicht.
Viele Grüße
guckma
@ guckma
Ist das so? Wenn ich eine Zahlungserinnerung bekomme steht da drin, dass ich wohl vergessen hätte ... und bitte.....Wenn ich eine Mahnung bekomme, wollen die eine Mahngebühr. Ich überweise dann den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühr, bislang hat das funktioniert.
Ist das so? Wenn ich eine Zahlungserinnerung bekomme steht da drin, dass ich wohl vergessen hätte ... und bitte.....Wenn ich eine Mahnung bekomme, wollen die eine Mahngebühr. Ich überweise dann den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühr, bislang hat das funktioniert.
Ja, siehe
http://www.providerwork.de/Mahnungen.html
und
http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/Beschleunigte-Zahlung-070500.htm
Das "Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs war vom Gesetzgeber ursprünglich für die Beschleunigung der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von für Werkleistungen im Bauwesen gedacht, wird aber bereits eit einigen Jahren auch von Gewerbe und Handel genutzt.
http://www.providerwork.de/Mahnungen.html
und
http://www.eurojurislawjournal.net/RA/Hoek-Dr/Beitraege-d/Beschleunigte-Zahlung-070500.htm
Das "Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs war vom Gesetzgeber ursprünglich für die Beschleunigung der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen von für Werkleistungen im Bauwesen gedacht, wird aber bereits eit einigen Jahren auch von Gewerbe und Handel genutzt.