Kann ich bei nicht Einhaltung einer Ratenzahlung den kompletten Betrag einklagen?
Hallo zusammen, leider bin ich in der Situation, dass mir mein Ex-Partner eine hohe Summe schuldet. Bevor es zu Ende ging, haben wir einen Darlehensvertrag gemacht. Aktuell weigert er sich, mir die Raten zu bezahlen. Ignoriert jeden persönlichen Versuch eines Gesprächs und hat meine Telefonnummer gesperrt. Es ist aktuell nicht absehbar, dass jemals Geld fließt. Nun habe ich Angst, dass er abtaucht und will daher das Geld so schnell wie möglich einklagen. Hat jemand einen Tipp?
Antworten (4)
Du mußt zuerst die Summe fällig stellen.
Schreibe ihm mit Einschreiben mit Rückschein, daß du das Darlehen mit sofortiger Wirkung kündigst und bis zum ....fällig stellst. Gib ihm ca. 2 Wochen Zeit, damit er anderweitig das Geld auftreiben kann. Erst wenn er den Termin verstreichen lässt, ohne zu zahlen, kannst du das Mahnverfahren einleiten.
Leider hast du nicht geschrieben, ob der Vertrag irgendwelche Bedingungen enthält, bezüglich vorzeitiger Kündigung. Ich bin deshalb davon ausgegangen, er enthält keine.
Schreibe ihm mit Einschreiben mit Rückschein, daß du das Darlehen mit sofortiger Wirkung kündigst und bis zum ....fällig stellst. Gib ihm ca. 2 Wochen Zeit, damit er anderweitig das Geld auftreiben kann. Erst wenn er den Termin verstreichen lässt, ohne zu zahlen, kannst du das Mahnverfahren einleiten.
Leider hast du nicht geschrieben, ob der Vertrag irgendwelche Bedingungen enthält, bezüglich vorzeitiger Kündigung. Ich bin deshalb davon ausgegangen, er enthält keine.
Sowas ist mies. Aber gut ist, dass ihr einen Vertrag gemacht habt. Vertrag kündigen und zahlt er nicht, anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Kommt von ihm kein Widerspruch ist der Betrag dann vollstreckbar.
Gast, deine Angaben sind schlichtweg zu dürftig, um dir eine zutreffende Auskunft erteilen zu können. Ohne detaillierte Kenntnisse des Vertragsinhaltes geht gar nichts!
Möglichweise wäre es eine Sache für den Staatsanwalt. Schon die Androhung eines Antrages auf Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des versuchten Betruges kann die Zahlungsbereitschaft eines Schuldners unglaublich anfeuern.
eflfigy, so weit - so gut. Aber ich würde den Schuldner nach der Fälligstellung auch noch in Verzug bringen. Und dann kannst du wirksam mahnen. Also, nur mal so am Rande ...
Möglichweise wäre es eine Sache für den Staatsanwalt. Schon die Androhung eines Antrages auf Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des versuchten Betruges kann die Zahlungsbereitschaft eines Schuldners unglaublich anfeuern.
eflfigy, so weit - so gut. Aber ich würde den Schuldner nach der Fälligstellung auch noch in Verzug bringen. Und dann kannst du wirksam mahnen. Also, nur mal so am Rande ...