Darf der Arbeitgeber nach Kündigung Minusstunden mit dem Gehalt verrechnen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.06.15 habe ich bei meinem Arbeitgeber angefangen (Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst). Im ersten Monat gab es nicht genug Arbeit, aber uns wurde versichert, dass es kein Problem sei Minusstunden anzuhäufen. Die darauf folgenden Monate arbeitete ich nach Dienstplan, kam aber trotzdem nie auf meine Stunden und häufte weiter Minusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto an. Daraufhin ergab sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber in dem gesagt wurde Minusstunden sollen bis zum Ende des Jahres abgearbeitet werden, worauf hin ich und die Kollegen anfingen unsere Stunden bestmöglich abzuarbeiten. Dann wurde ich krank und mein Arbeitgeber behauptete meine Krankmeldungen seien zum Teil nicht eingegangen, was meine Minusstunden noch weiter erhöhte. Jetzt wurde ich zum Ende der Probezeit gekündigt, obwohl ich krank bin und habe auch ohne eine Vorwarnung kein Gehalt bekommen. Ich gehe davon aus, dass der Grund dafür meine Minusstunden sind.
Was kann ich rechtlich dagegen unternehmen, bzw. habe ich überhaupt Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Darf der Arbeitgeber das?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
N.P.
am 01.06.15 habe ich bei meinem Arbeitgeber angefangen (Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst). Im ersten Monat gab es nicht genug Arbeit, aber uns wurde versichert, dass es kein Problem sei Minusstunden anzuhäufen. Die darauf folgenden Monate arbeitete ich nach Dienstplan, kam aber trotzdem nie auf meine Stunden und häufte weiter Minusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto an. Daraufhin ergab sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber in dem gesagt wurde Minusstunden sollen bis zum Ende des Jahres abgearbeitet werden, worauf hin ich und die Kollegen anfingen unsere Stunden bestmöglich abzuarbeiten. Dann wurde ich krank und mein Arbeitgeber behauptete meine Krankmeldungen seien zum Teil nicht eingegangen, was meine Minusstunden noch weiter erhöhte. Jetzt wurde ich zum Ende der Probezeit gekündigt, obwohl ich krank bin und habe auch ohne eine Vorwarnung kein Gehalt bekommen. Ich gehe davon aus, dass der Grund dafür meine Minusstunden sind.
Was kann ich rechtlich dagegen unternehmen, bzw. habe ich überhaupt Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Darf der Arbeitgeber das?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
N.P.
Antworten (3)
1. Die Kündigung während der Probezeit ist juristisch in Ordnung. Das Arbeitsverhältnis kann in diesem Zeitraum ohne Angabe von Gründen beendet werden.
2. Die fehlenden AU-Bescheinigungen verwundern mich ein wenig. Ich würde erwarten, dass der AG das Fehlen unverzüglich reklamiert. Dann hättest du die Möglichkeit, entsprechende Bescheinigungen nachzureichen.
3. Die Verrechnung der Minusstunden ist m. E auch okay. Auch bei variabler Arbeitszeit ist dir die "Sollarbeitszeit" bekannt. Diese Sollarbeitszeit ist abzuleisten und wurde vom Arbeitgeber in der Vergangenheit bezahlt. Du hast sie aber nicht abgeleistet und hast insofern das Gehalt zu Unrecht vereinnahmt. Eine Rückrechnung ist nicht nur logisch, sondern auch gerecht.
2. Die fehlenden AU-Bescheinigungen verwundern mich ein wenig. Ich würde erwarten, dass der AG das Fehlen unverzüglich reklamiert. Dann hättest du die Möglichkeit, entsprechende Bescheinigungen nachzureichen.
3. Die Verrechnung der Minusstunden ist m. E auch okay. Auch bei variabler Arbeitszeit ist dir die "Sollarbeitszeit" bekannt. Diese Sollarbeitszeit ist abzuleisten und wurde vom Arbeitgeber in der Vergangenheit bezahlt. Du hast sie aber nicht abgeleistet und hast insofern das Gehalt zu Unrecht vereinnahmt. Eine Rückrechnung ist nicht nur logisch, sondern auch gerecht.