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Gast

Darf die Häusliche Krankenpflege vom Alleinerben einen Erbschein verlangen?

Ich bin Alleinerbin meines Bruders laut Testament. Das Pflegeteam führt ein Verwahrgeldkonto und bekam 8 Monate nach seinem Tod jeweils 280,00 EUR monatlich durch einen Dauerauftrag überwiesen. Nun verlangen sie die Vorlage eines Erbscheins, obwohl ich sämtliche Urkunden wie Testamentseröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, Kopie des handschriftlichen Testaments, etc. in gerichtlich beglaubigter Form an Sie übersandt habe und sie das Geld auch gar nicht an mich, sondern auf das Konto meines verstiorbenen Bruders überweisen sollen.
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Antworten (1)
DerDoofe
Schein ja - aber nicht Erb-, sondern Toten-.
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