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Gast

Häusliche Gemeinschaft

Mein Vater zieht bei uns ein, Miete wird von uns nicht verlangt. Muss man das Bürokratisch // Behördlich irgendwie absichern? Finanzamt, wenn keine Gelder verlangt werden?
Oder Mietvertrag wenn doch keine Gelder verlangt werden?
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Antworten (1)
mantrid
Das Finanzamt interessiert sich nur dann, wenn Erträge erzielt werden. In diesem Fall also gar nicht. Der Umzug muss beim Einwohnermeldeamt angezeigt werden, damit z.B. der Personalausweis geändert wird. Absichern sollte sich der Vater, damit er nicht einfach vor die Tür oder in die Dachkammer - wahlweise in den Keller - gesetzt werden kann. Da würde ein Mietvertrag mit 0 Euro Miete vielleicht schon Sinn machen.
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