JaqueLois
Darf die Verkäuferin die Kreditkarte zerschneiden wenn Buchung in Kassensystem nicht erfolgt?
Gestern an der tschechische Grenze in einem Grenzladen auf der CZ Seite.
Eine Frau vor mir in der Reihe wollte mit Kreditkarte ihre Einkäufe bezahlen und das Kassensystem hat die Kreditkarte abgelehnt. Die Frau hat ihre Einkäufe dann "bar" bezahlt und wollte ihre Kreditkarte zurückhaben. Die Kassiererin hat die Karte ohne Angabe von Gründen (auch auf mehrfache Nachfrage ) einbehalten und zerschnitten. Dürfen Verkäuferinen deine Karte einbehalten (und wann) und vernichten?
Eine Frau vor mir in der Reihe wollte mit Kreditkarte ihre Einkäufe bezahlen und das Kassensystem hat die Kreditkarte abgelehnt. Die Frau hat ihre Einkäufe dann "bar" bezahlt und wollte ihre Kreditkarte zurückhaben. Die Kassiererin hat die Karte ohne Angabe von Gründen (auch auf mehrfache Nachfrage ) einbehalten und zerschnitten. Dürfen Verkäuferinen deine Karte einbehalten (und wann) und vernichten?
Antworten (6)
Ich kenne die Gesetzeslage in Tschechien nicht. Aber in Deutschland wäre das Verhalten der Kassiererin strafbar.
Nein, wäre es nicht (unbedingt).
Es kommt darauf an ...
Zunächst ist der Karteninhaber juristisch nicht Eigentümer, sondern Besitzer der Karte.
Die Verkäuferin respektive der Geschäftsinhaber ist "Vertragspartner" des ausgebenden Instituts und damit diesem gegenüber verpflichtet, möglichen Missbrauch zu verhindern.
Wenn nun die Karte auf der Warnliste steht und die Verkäuferin einen entsprechenden Hinweis bei der versuchten Nutzung bekommen hat, ist sie nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, die Karte unbrauchbar zu machen.
Es kommt darauf an ...
Zunächst ist der Karteninhaber juristisch nicht Eigentümer, sondern Besitzer der Karte.
Die Verkäuferin respektive der Geschäftsinhaber ist "Vertragspartner" des ausgebenden Instituts und damit diesem gegenüber verpflichtet, möglichen Missbrauch zu verhindern.
Wenn nun die Karte auf der Warnliste steht und die Verkäuferin einen entsprechenden Hinweis bei der versuchten Nutzung bekommen hat, ist sie nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, die Karte unbrauchbar zu machen.
Aber nicht, nur weil eine Karte lediglich abgelehnt wurde. Alles, was hier beantwortet wurde (außer meiner Antwort), bezieht sich auf Sachlagen, die angenommen wurden, und die so im Text nicht stehen. Selbstverständlich kann eine Verkäuferin bei erkannter gestohlener Karte diese einziehen.
Eine Karte kann aus mehreren Gründen abgelehnt werden. Nicht immer ist ein Straftatbestand dahinter. Es kann sich z. B. um eine Debitkarte gehandelt haben, die nicht mehr genügend Restguthaben aufwies. Diese wird abgelehnt werden. Denjenigen möchte ich sehen, der mir da meine Debitkarte nicht wieder gibt, sondern sie zerstört.
Eine Karte kann aus mehreren Gründen abgelehnt werden. Nicht immer ist ein Straftatbestand dahinter. Es kann sich z. B. um eine Debitkarte gehandelt haben, die nicht mehr genügend Restguthaben aufwies. Diese wird abgelehnt werden. Denjenigen möchte ich sehen, der mir da meine Debitkarte nicht wieder gibt, sondern sie zerstört.
Lieber bh,
in der Frage steht: "Die Kassiererin hat die Karte ohne Angabe von Gründen (auch auf mehrfache Nachfrage ) einbehalten und zerschnitten."
Also DARF spekuliert werden....
Übrigens hätte ich als betroffener Kunde definitiv mehr dagegen, dass die Verkäuferin meine Karte "einbehält"....
in der Frage steht: "Die Kassiererin hat die Karte ohne Angabe von Gründen (auch auf mehrfache Nachfrage ) einbehalten und zerschnitten."
Also DARF spekuliert werden....
Übrigens hätte ich als betroffener Kunde definitiv mehr dagegen, dass die Verkäuferin meine Karte "einbehält"....
Nachtrag:
Die Dame hat mehrfach nachgefragt ohne Antwort und die Verkäuferin hat die Kasse verlassen und ist im Shop verschwunden. Ein bewaffneter Security hat durch seine Anwesenheit agressivere Nachfragen im Keim erstickt.
Die Dame hat noch auf dem Parkplatz versucht ihr Kreditinstitut anzurufen.
.
Meine Frage war spekulative bezogen auf die Umstände in dennen es den legitim wäre die Karte einzubehalten und zu vernichten.
Nätürlich sollte man diesen Grund den Karteninhaber mitteilen.
Die Dame hat mehrfach nachgefragt ohne Antwort und die Verkäuferin hat die Kasse verlassen und ist im Shop verschwunden. Ein bewaffneter Security hat durch seine Anwesenheit agressivere Nachfragen im Keim erstickt.
Die Dame hat noch auf dem Parkplatz versucht ihr Kreditinstitut anzurufen.
.
Meine Frage war spekulative bezogen auf die Umstände in dennen es den legitim wäre die Karte einzubehalten und zu vernichten.
Nätürlich sollte man diesen Grund den Karteninhaber mitteilen.
Wenn eine Karte ungültig und eingezogen werden soll weiß das jeder Geldautomat (obwohl weiß der Automat das auch im hintersten Indien)?????. Aber welche Info bekommt eine Kassiererin auf ihrem Display an der Kasse????? Und wenn sie die Karte zerschneidet bekommt der Kartenaussteller dann die zerschnittene Karte oder nur die Mitteilung das die Karte ungültig gemacht worden ist?????