Darf ein Vermieter verbieten, das Weiblicher besuch über Nacht bleibt ?
Mein Vermieter hat die Bedingung gestellt, das keine Weiblichen Freunde bei mir Übernachten dürfen, da dies ein "Kristliches" Haus sei, darf er diese Vorderung im Mietvertrag einbinden ? Wenn ja, in wieweit darf er in meine Privatsphäre eingreifen ?
Antworten (4)
Ja darf er, nutzt ihm aber nichts. Er darf es sogar in den Mietvertrag schreiben, und selbst wenn du es unterschreibst, ist es nicht gültig.
Es sei denn - wie schon erwähnt - du wohnst zur Untermiete, sprich hast keinen separaten Eingang,
Es sei denn - wie schon erwähnt - du wohnst zur Untermiete, sprich hast keinen separaten Eingang,
Würde es dem christlichen Haus besser anstehen, wenn männliche Freunde über Nacht blieben? Im Ernst, solange man nicht Untermieter ist, hat der Vermieter kein Recht, solche Bedingungen zu stellen. Er kann weder nächtliche Besucher, Kleintierhaltung (Goldfisch), Zuzug von Personen (wenn die Wohnung dafür geeignet ist, also keine 10 Leute in der 2-Raumwohnung), noch eine bestimmte Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Haarfarbe, Kleidungswahl usw. vorschreiben.