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Gast

Lärm in der Nacht

Mein Nachbar über mir lärmt in der Nacht, da werden schwere Sachen verschoben und auch es wird auch gehämmert. Mein Vermieter meinte, da wär man machtlos … Gespräche haben nur das Gegenteil bewirkt: ich könne ja ausziehen, wenn’s mir nicht passt.
Frage beantworten Frage Nummer 3000279269 Frage melden

Antworten (13)
PezzeyRaus
Was musst du dich auch in das Sexualleben deines Nachbarn einmischen?
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Matthew
Wäre ein Grund für eine Mietminderung. Sprich mal mit dem Mieterverein, um wie viel angemessen ist. Vielleicht fällt dem Vermieter dann ein, was man machen kann.
Ansonsten ist nächtliche Ruhestörung ein Fall für‘s Ordnungsamt bzw. nachts ersatzweise für die Polizei.
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ingSND
Fertige ein Lärmprotokoll an, besorge Dir Zeugen, kurz: schaffe "gerichtsfeste" Beweise für den Lärm.
Dann forderst Du den Vermieter auf, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, setzt eine Frist und erklärst, danach die Miete zu kürzen, bis die Wohnung wieder bestimmungsgemäß zu gebrauchen ist.
Mal sehen, wie machtlos der Vermieter dann noch ist.
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Hefe
Können die Geräusche zusätzlich zum schriftlichen Protokoll mit einem Smartphone aufgenommen werden?
Ob die Wohnung hellhörig ist gilt auch für die Menschen, die unter dir wohnen.
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wokk
Gerichtsfeste Beweise kann nur ein Experte erstellen. Dazu gehören die Lautstärke in dB, die Lärmzeit und die Dauer.
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ingSND
Lieber Wokk, der Experte wird ggfs benötigt, um die Auswirkungen der Lärmexposition zu bewerten. Für die Erhebung der Beweise wird er nicht benötigt.
Wobei dein Hinweis auf die Messung der Lärmintensität (sprich Dezibel) natürlich richtig ist und nicht für jeden aus dem Begriff Lärmprotokoll hervorgeht.
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wokk
Natülich kann jeder mit irgendwelchen Mitteln Beweise erstellen. Aber dann müssen sie noch gerichtsfest gemacht werden. Und damit verdient ein Experte seine Brötchen.
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ingSND
@wokk: meine Erfahrung bei Gericht ist zu meinem großen Glück sehr beschränkt, aber ...
Ich war einmal bei einem Prozess als Zeuge geladen. Ein Auffahrunfall - der Hintermann wollte nicht zahlen, weil er meinte, der Vordermann habe den Unfall durch unerwartetes starkes Bremsen provoziert.
Ich hatte den Unfall gesehen. Der Vordermann hatte ohne Grund stark gebremst. Keine Ampel, kein Kind in der Nähe, er wollte den Hintermann einfach maßregeln, weil der ihn vorher geärgert hatte. Die Zeugenaussage war ganz ohne Experten "gerichtsfest", der Vordermann wurde verknackt. So was geht, einfache Tatsachen können durch simple Zeugenaussagen zu gerichtsfesten Wahrheiten werden.
Erst, wenn es über Tatsachen hinausgeht und/oder bei der Bewertung kommen dann die Sachverständigen ins Spiel. Ist das Augenzucken darauf zurückzuführen, dass der Nachbar jeweils um drei aufs Klo geht und wie stark wird die Arbeitsfähigkeit durch dieses Zucken beeinträchtigt? Ist ein GdB und/und Schadenersatz gerechtfertigt. Aber das sagte ich ja oben auch schon sinngemäß.
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wokk
Nun - ich habe diesbezüglich überhaupt keine Erfahrung. Ich meine, dass kein Recht gesprochen werden kann nur auf Grund einer Aussage.
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ingSND
@wokk: es ist das Grundprinzip eines "Zeugen" dass er eine auf anderer Grundlage beruhende begründete Annahme bestätigt.
Beim Lärmprotokoll ist die "Grundlage" die Aussage und das Protokoll des Bewohners, darüber hinaus muss er einen Zeugen beibringen, der dieses Protokoll bestätigt.
Und auch bei meinem Beispiel gibt es als Grundlage die Aussage des Fahrers und als Bestätigung meine Zeugenaussage.
Es ging und geht also nicht um "eine" Aussage.
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ingSND
@rayer: das ist noch nicht sooo lange her, zumindest hat es in der Zwischenzeit keinen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung gegeben.
Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel der Hintermann schuld, weil er entgegen der Vorschrift nicht genug Abstand gehalten hat. In dem Prozess hier hat aber auch der Vordermann einen Fehler begangen, indem er grundlos stark gebremst hat.
Bei der Abwägung der Schuld des einen gegen die des anderen ist hier -und nur hier- der Richter zu dem Schluss gekommen, dass vorsätzlich grundloses Bremsen der schlimmere Fehler ist.
Hätte er "aus Versehen" gebremst, hätten sie sich die Kosten wohl teilen müssen, hätte ein Grund vorgelegen ( z.B. ein Kind am Straßenrand), dann hätte der Hintermann zahlen müssen.
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Skorti
Im Fall von Ing war es ja wohl die Aussage eines unabhängigen Zeugen. So was zählt vor Gericht. Ing hat ja auch beim Lärmprotokoll geschrieben, dass dieses am Besten mit einem Zeugen erstellt wird. Nun gehört aber m.E. jeder Zeuge, den ich Nachts in meine Wohnung lasse, um eine Geräuschkulisse zu protokollieren, nicht zur Gruppe "unabhängiger Zeuge". Das werden Verwandte oder Freunde sein, deren Aussage eher in Zweifel gezogen wird.
@rayer, nein das ist noch heute so.
"Hat Ihr Unfallgegner durch ein übertrieben starkes Bremsmanöver den Unfall herbeigeführt, dann sollten Sie erst einmal vorsichtig sein und die Schuld von sich weisen. Kann später kein Grund festgestellt werden, welcher ein starkes Bremsen zwingend notwendig gemacht hat, dann kann Ihrem vorausgefahrenen Unfallgegner zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden."
Ein starkes Bremsen ohne Grund, nach Zeugenaussagen als "erzieherische Maßnahme" kann sogar zur alleinigen Schuld, Führerscheinentzug etc.. führen.
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DreaBS
Ich mache das gleiche durch, seit Jahren, ich fertige immer Lärmprotokolle an und sende die an den Vermieter, im endeffekt kommt dann aber eh nichts dabei raus, es gibt Gespräche, es werden Briefe geschrieben und dann ist ein wenig Ruhe bis es dann irgendwann wieder losgeht.
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