Max1267
Darf Ex-Freundin Laminat nach Auszug aus Wohnung rausreißen
Hallo,
nach dem Auszug meiner Ex-Freundin vor über einem Jahr möchte diese jetzt das von Ihr bezahlte Laminat herausreißen.
Darf Sie das ?
Und wenn nicht - gibt es einen Gesetzestext dazu bzw. wo finde ich den?
nach dem Auszug meiner Ex-Freundin vor über einem Jahr möchte diese jetzt das von Ihr bezahlte Laminat herausreißen.
Darf Sie das ?
Und wenn nicht - gibt es einen Gesetzestext dazu bzw. wo finde ich den?
Antworten (14)
Du hast dich nicht gerade im Guten von der Frau getrennt hmn ? Oder sie sich von dir. Nach einem Jahr will sie das Laminat von dir zurück haben ?? die Frau muss dich wirklich hassen *g*.
Die REchtslage ist so kompliziert bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, dass du dir wohl nen Anwalt nehmen sollttest.
Denn wenn du es nicht mehr rausreissen magst, kannst geht es wohl um Geldersatz.
Oder du reisst es selber raus und nagelst es ihr an die Haustür. Wenn Rosenkrieg, dann richtig ;-)
Die REchtslage ist so kompliziert bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, dass du dir wohl nen Anwalt nehmen sollttest.
Denn wenn du es nicht mehr rausreissen magst, kannst geht es wohl um Geldersatz.
Oder du reisst es selber raus und nagelst es ihr an die Haustür. Wenn Rosenkrieg, dann richtig ;-)
Soll sie es doch herausreißen lassen. Anfangen kann sie mit dem Schrott, der übrig bleibt nichts, aber sie muss ihn entsorgen. Vor diesem Hintergrund ließe sich eine vernünftige Lösung finden, aber hier scheint es eher um Rache als um Vernunft zu gehen. So teuer ist ein neuer Boden nun wieder auch nicht.
Sorry Ing, aber manchmal bist du richtig unromantisch und unerotisch. Ich finde den Gedanken einer vor Wut schäumenden Ex, mit Kuhfuss, Brechstange oder Hackebeil bewaffnet vor der Haustür richtig spannend.
Ing hat es hervorragend und sachlich erklärt. Für dem emotionalen und viel spannenderen Part sind Musca und Moonlady gefragt.
Mit §94 (2) BGB müsstest du durchkommen. Das Laminat wird nach dem Einbau zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes. Damit erlischt das Eigentum (am Laminat).
Mars-Ultor: schwimmend verlegtes Laminat (ist die Regel) wird NICHT fester Bestandteil des Gebäudes. Im übrigen ist es auch nicht "zur Herstellung des Gebäudes" eingefügt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Laminat fest mit dem Untergrund verbunden wurde und eine zerstörungsfreie Entfernung (siehe auch § 93 BGB) nicht möglich ist.
Obwohl hier auch nicht unwesentliche Infos fehlen (z.B. Existenz einer mietvertraglichen Regelung, Alter des Bodens, Dauer der gemeinsamen Nutzung u.a.), erachte ich die Ausführungen von ing793 als die schlüssigsten.
Obwohl hier auch nicht unwesentliche Infos fehlen (z.B. Existenz einer mietvertraglichen Regelung, Alter des Bodens, Dauer der gemeinsamen Nutzung u.a.), erachte ich die Ausführungen von ing793 als die schlüssigsten.
Laminat, welches vom Mieter eingebracht wurde, ist wohl kaum anders zu bewerten als ein Teppich. Beim Auszug bitte mitnehmen oder entsorgen.