Darf ich Mietminderungen über die Nebenkostenabrechnung zurückfordern ?
Mein Mieter hat seine Bruttomiete um 5-10% monatl. wegen Mängel an der Be-Entlüftung gekürzt = 400.-€. Darf ich diese Summe über die Nebenkostenvorauzahlungen geltend machen, zurückfordern ?
Antworten (1)
Miete und Nebenkosten sind zwei völlig verschiedene Dinge und haben -außer dass sie in der selben Wohnung anfallen - nichts miteinander zu tun.
Eine Mietminderung ist entweder berechtigt - dann kannst Du gar nichts zurückfordern. Oder sie ist es nicht, dann kannst Du sie über eine Mahmung für ausstehende Mietzahlungen einfordern.
Eine Mietminderung ist entweder berechtigt - dann kannst Du gar nichts zurückfordern. Oder sie ist es nicht, dann kannst Du sie über eine Mahmung für ausstehende Mietzahlungen einfordern.