tigerin
Darf man eine Schenkung zurückfordern?
Unsere Stiefmutter hat uns einen ziemlich hohen Geldbetrag geschenkt.
Jetzt fordert sie diesen über einen Anwalt zurück, weil sie der Meinung ist das Geld solle doch nun ihr Bruder erhalten. Es besteht ihrerseits keine Bedürftigkeit.
Was kann ich tun?
Jetzt fordert sie diesen über einen Anwalt zurück, weil sie der Meinung ist das Geld solle doch nun ihr Bruder erhalten. Es besteht ihrerseits keine Bedürftigkeit.
Was kann ich tun?
Antworten (3)
Sie haben mit der Übergabe des Geldbetrages an dem Geld das volle Eigentum ohne eine Gegenleistung erworben - genau das ist eine Schenkung. Ihre Stiefmutter hat mit der Übergabe des Geldes jedes Eigentum daran verloren. Was können Sie tun? Wenn sie die Tatsachen richtig wiedergegeben haben und an der geistigen Gesundheit ihrer Schwiegermutter kein ernsthafter Zweifel besteht, brauchen Sie gar nichts zu tun. Kein Anwalt kann ihnen dieses Geld wieder wegnehmen. Der nachträgliche Sinneswandel ihrer Stiefmutter ist zwar menschlich bedauerlich, in Bezug auf das Geld aber völlig egal, weil ihre Stiefmutter mit Vollzug der Schenkung jedes Recht an dem Geld aufgegeben hat.
Mit freundlichen Grüssen.
Mit freundlichen Grüssen.