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Gast

Schenkung zurückfordern

Eine Mutter schenkt ihrer leiblichen Tochter einen hohen Geldbetrag aus ihrem eigenen "Sparstrumpf'', indem sie ihn auf das Konto der Tochter in bar einzahlt.

Nun verstirbt der Ehemann der Frau. Es erben neben der Ehefrau die Kinder aus 1. Ehe des Ehemanns.

Seine Kinder aus 1. Ehe erfahren von der Geldüberweisung der Frau an ihrer Tochter und unterstellen der Ehefrau, dass das Geld dem Ehemann gehört hatte und somit als Schenkung in die Erbmasse fliessen sollte.

Haben die Kinder überhaupt das Recht dazu fremdes Geld zurückzufordern vom Hörensagen wenn es NICHT ihrem Vater gehört hatte und es auch keine schriftlichen Beweise dafür gibt (kein Schenkungsversprechen/-Vertrag zwischen dem Ehepaar).
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