Julius Winter
Meine Oma möchte mir Geld schenken. Sehr viel Geld. Muss ich das irgendwo angeben? Es ist quasi mein Erbe.
Antworten (5)
Jetzt weiß es jeder
schau mal auf die [url=http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Erbschaftssteuer/es.htm]Seite[/url]
schau mal auf die [url=http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Erbschaftssteuer/es.htm]Seite[/url]
Bei Erbschaftsfragen sollte sicherheitshalber ein Rechtsanwalt befragt werden, der auf Erbrecht spezialisiert ist. In der Regel ist eine Schenkungsurkunde auszustellen. Sind Sie Hartz-IV-Empfänger muss der Geldbetrag als Einkommen angegeben werden. Ebenso
Klar! Beim Finanzamt - Stichwort: Schenkungssteuer!
Abgesehen davon kann das Geld innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückverlangt werden, wenn die Oma z.B. zum Pflegefall wird!
Abgesehen davon kann das Geld innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückverlangt werden, wenn die Oma z.B. zum Pflegefall wird!
Wir können leider keine verbindliche Rechtsberatung liefern, da dies nicht zulässig ist. Hier aber trotzdem ein paar Infos: Es gibt einen Freibetrag für Schenkungen der Großeltern. Dieser liegt bei 20.000 Euro. Alles was darüber hinaus geht fällt unter di
Wenn Dir deine Oma Geld schenken will, ist das kein Problem, denn zu Lebzeiten darf ein Mindestbetrag verschenkt werden, dieser ist allerdings beim Finanzamt anzugeben, denn sonst droht es Steuernachzahlung. Diese Schenkung kann dann auf ein eventuelles E