Darf man für ein Bewerbungsgespräch lügen?
Ich hätte morgen ein Bewerbungsgespräch, mein Arbeitgeber weiß aber noch nicht, dass ich mich nach einem neuen Job umsehe.
Jetzt will er wissen, warum ich morgen einen halben Tag frei nehmen will.
Wenn ich jetzt lüge, ist das ein Kündigungsgrund? Ich betrüge ihn ja nicht um Arbeitszeit oder so.
Jetzt will er wissen, warum ich morgen einen halben Tag frei nehmen will.
Wenn ich jetzt lüge, ist das ein Kündigungsgrund? Ich betrüge ihn ja nicht um Arbeitszeit oder so.
Antworten (4)
Ich bin kein Experte, aber die Frage scheint mir berechtigt da der Urlaub kurzfristig angekuendigt wurde (scheinbar fuer den naechsten Tag). Du hast zwar das Recht Urlaub zu nehmen, aber nicht wann immer dir das passt, sondern das muss mit dem Arbeitgeber entsprechend vereinbart werden. Was waere denn wenn die ganze Abteilung zur gleichen Zeit 3 Wochen weg ist?
In diesem konkreten Fall wuerde ich entweder die Wahrheit sagen, falls du mit deinem Vorgesetzten ein vertrauenvolles Verhaeltnis hast. Falls das nicht geht, wuerde ich mich als absolute Ausnahme am naechsten Tag krank melden, oder aber eher eine glaubhafte Geschichte (eine Luege halt) auftischen.
In diesem konkreten Fall wuerde ich entweder die Wahrheit sagen, falls du mit deinem Vorgesetzten ein vertrauenvolles Verhaeltnis hast. Falls das nicht geht, wuerde ich mich als absolute Ausnahme am naechsten Tag krank melden, oder aber eher eine glaubhafte Geschichte (eine Luege halt) auftischen.
Hoppla, Uwe, was gibst du denn hier für Tipps? Die Lüge, weil es den Chef nix angeht, was ich mit meinem Urlaub mache, ist kein Kündigungsgrund. Sich krankmelden und dann zu einem Beratungsgespräch gehen, schon.
ich weiß zwar nicht mehr, wo ich das gelesen habe, aber den Zweck "Bewerbungsgespräch" darf man verschweigen - genauso wie bspw. auch eine Schwangerschaft bei einem Bewerbungsgespräch - wobei hier allerdings Voraussetzung ist, daß die angestrebte Tätigkeit nicht gesundheitsgefährdend für eine Schwangere und/oder den Fötus ist.
Eine Krankmeldung wäre dagegen nicht nur ein Kündigungsgrund, sondern - speziell bei Aushilfskräften - sogar Versicherungsbetrug! Denn der Arbeitgeber ist berechtigt, sich einen Teil des Lohns des erkrankten Minijobbers von der MJ-Zentrale erstatten zu lassen.
Eine Krankmeldung wäre dagegen nicht nur ein Kündigungsgrund, sondern - speziell bei Aushilfskräften - sogar Versicherungsbetrug! Denn der Arbeitgeber ist berechtigt, sich einen Teil des Lohns des erkrankten Minijobbers von der MJ-Zentrale erstatten zu lassen.