Darf man in der Probezeit ein Kündigungsschutz von 1Woche vereinbaren
Antworten (2)
Probezeit und Kündigungsschutz widersprechen sich.
Es gibt daher keinEN Kündigungsschutz während der Probezeit.
Sinn einer Probezeit ist ein gegenseitiges Kennenlernen und "beschnuppern", aus diesem Grunde kann ein Probearbeitsverhältnis durch jeden der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Es gibt daher keinEN Kündigungsschutz während der Probezeit.
Sinn einer Probezeit ist ein gegenseitiges Kennenlernen und "beschnuppern", aus diesem Grunde kann ein Probearbeitsverhältnis durch jeden der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.