Antworten (4)
ja, man darf mehrere minijobs annehmen, wenn die gesamtsumme aller jobs 400 euro nicht überschreitet. die minijobs müssen als einkommen in der jährlichen steuererklärung angegeben werden - lohnsteuer, sozialabgaben führt der arbeitgeber dann pauschal ab.
Theoretisch darfst Du beliebig viele Minijobs machen. Allerdings ist nur einer steuerfrei. Für jeden weiteren musst Du Steuern und so weiter zahlen. Bleibt also nicht viel vom Geld übrig. Das soll mehrere Minijobs gleichzeitg unattraktiv machen. Da gehts drum, dass niemand sich über Minijobs ganz finanziert und die soziale Absicherung auf der Strecke bleibt.
Man darf so viele Minijobs annehmen, wie man möchte, maßgebend ist der zusammengerechnete Endlohn, dieser wird sodann steuerlich geltend gemacht. Darum muss sich der Arbeitnehmer aber selber kümmern, den Arbeitgeber interessiert dies nur insoweit, als dass er unterrichtet werden muss, wenn noch andere Beschäftigungsverhältnisse bestehen.
Die Zahl der Minijobs ist egal! Nur jeder Arbeitgeber muß darüber Informiert sein wieviel ich bei A oderb oder c verdiene so das ich nicht über die 450 E grenze komme.
Jeder Arbeitgeber ob Gewerblich oder Privat wird dann voder Minijobzentrale angeschrieben und jeder Einzelne Arbeitgeber muß Korerekte Auskunpfterteilen was ich Verdiene und solange dieses unter 450 € bleib darf ich auch mehrere Stellen haben.
Jeder Arbeitgeber ob Gewerblich oder Privat wird dann voder Minijobzentrale angeschrieben und jeder Einzelne Arbeitgeber muß Korerekte Auskunpfterteilen was ich Verdiene und solange dieses unter 450 € bleib darf ich auch mehrere Stellen haben.