rolf-man
Darf mein Arbeitgeber mein angemeldetes Kleingewerbe zeitlich auf 30 Std im Monat einschränken?
Nachdem ich für eine Erlaubnis für ein Kleingewerbe (unter 17500,- Euro jählich) gefrgt hatte, bekam ich die Erlaubnis worin meine Tätigkeit für dieses Gewerbe auf 30 Std monatlich beschränkt wurde. Dieses Gewerbe steht in keinster Konkurrenz zu meinema Arbeitgeber.
Darf mein Arbeitgeber diese Tätigkeit zeitlich so einschränken?
Darf mein Arbeitgeber diese Tätigkeit zeitlich so einschränken?
Antworten (6)
Ein Arbeitgeber hat ein berechtiges Interesse daran, daß der Arbeitnehmer ihm seine Arbeitskraft bestmöglich zur Verfügung stellt. Daher verstehe ich ihn gut, wenn er die Nebentätigkeit auf etwa 7,5 Stunden pro Woche einschränkt, um sicherzustellen, daß sein Mitarbeiter nicht nur Montags fit und ausgeruht auf der Arbeitsstelle erscheint.
Hallo Miele, sicher...... aber wenn es nicht in Konkurrenz zur Firma und nicht gegen die Arbeitszeitregelungen (tariflich etc.) verstösst???
Die Frage war, ob der Arbeitgeber es DARF ?
Was der Arbeitgeber "gern hätte" oder sich "wünscht"....... das ist was anderes
Die Frage war, ob der Arbeitgeber es DARF ?
Was der Arbeitgeber "gern hätte" oder sich "wünscht"....... das ist was anderes
Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt, solange keine Interessenskonflikte (Konkurrenz) dabei entstehen, und die max. gesetzl. Arbeitszeit, meines Wissens 10Std./ Tag, nicht überschritten wird. Bei stark nachlassender Leistung im Hauptberuf könnte es jedoch Probleme geben.
Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit genehmigen.
Das hat er getan.
Der Arbeitgeber darf die Genehmigung mit Bedingungen verknüpfen.
Das hat er getan.
Der Arbeitgeber darf die Genehmigung widerrufen.
Das hat er noch nicht getan.
[br]
Steht die Nebentätigkeit in Konkurrenz zu seinem Unternehmen, wird er die Nebentätigkeit erst gar nicht genehmigen.
Das hat er getan.
Der Arbeitgeber darf die Genehmigung mit Bedingungen verknüpfen.
Das hat er getan.
Der Arbeitgeber darf die Genehmigung widerrufen.
Das hat er noch nicht getan.
[br]
Steht die Nebentätigkeit in Konkurrenz zu seinem Unternehmen, wird er die Nebentätigkeit erst gar nicht genehmigen.
Der fragesteller hat die gleiche Frage ohne Anmeldung noch mal gestellt, und ich habe keine Lust, mich zu wiederholen, daher setzte ich hier nur den Link zu meiner Antwort.