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Gast

Darf mein Arbeitgeber mein Kleingewerbe auf 30 Std monatlich beschränken?

Ich habe bei meinem Arbeitgeber nach einer Erlaubnis für ein Kleingewerbe gebeten, darauf hin bekam ich die Erlaubnis für ein Kleingewerbe (Nebengewerbe) für nicht mehr als 30 Std im Monat. Ist das gesetzlich ok? Das Kleingewerbe steht in keinster Verbindung oder Konkurenz zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Auch aus zeitlichen Gründen wäre es kein "Verstoss", da ich in einer 35 Std arbeite.
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Antworten (2)
hphersel
"In § 3 ArbZG ist eine Höchstarbeitszeit festgelegt, die der Arbeitnehmer nicht überschreiten darf, wobei gem. § 2 I 1 HS. 2 ArbZG die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen sind." maximal sind 8 Stunden pro Tag erlaubt, kurzfristig auch mal bis zu zehn, wenndas zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.
Wenn Du bei Deinem Chef in einer 35-Stunden-Woche arbeitest, bleiben dir wöchentlich fünf Stunden für Dein Nebengewerbe. Rein rechnerish ergibt sich daraus, dass Dein Arbeitgeber sogar rechtgroßzügig war, denn mehr als etwa 23 Stunden sind rechnerisch nicht möglich. "Verstöße gegen die Vorschriften des ArbZG sind nur gegenüber dem Arbeitgeber sanktionsbewehrt, vgl. § 22 ArbZG",das heißt; der Chef wäre verantwortlich, wenn Du zu viel arbeitest.
Die beiden Zitate und vieles andere mehr findest Du hier.
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Meyerhuber
Hier ist eine kurze und prägnante Antwort auf die wiederholte Frage:
Ja!
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