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Gast

Darf mein Chef das?

Arbeite seit über 40 Jahre im Dauer Nachtschicht. Dieses Jahr wollte der Chef das die Belegschaft aufs Weihnachtsgeld verzichtet. Mit dem Betriebsrat wurde entschieden das wir darauf nicht verzichten. Aus "Rache" würfelt der Chef ein Großteil der Belegschaft. Von einer Abteilung in den andere, und von ein Schicht in den andere. Dadurch schadet er nicht nur die Firma, sondern auch die betroffenen Mitarbeiter physisch und psychisch. Bin 60 Jahre und wie bereits erwähnt seit über 40 Jahre in der Firma im Dauer Nachtschicht und bin mir sicher das es seehr lange dauern würde um mein Schlaf umzustellen. Frage: Darf mein Chef das?
Frage beantworten Frage Nummer 3000204570 Frage melden

Antworten (2)
ingSND
Wenn in Deinem Vertrag die Nachtschicht nicht ausdrücklich erwähnt ist und Dein Chef das einigermaßen plasibel begründen kann, dann darf er das.
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mantrid
Da es einen Betriebsrat gibt, gilt Mitbestimmungspflicht. Das geht schon bei den Schichtplänen los. Eine Umstellung von Dauer-Schichten auf Wechselschichten ist ebenfalls zustimmungspflichtig. Bei Versetzungen von eienr Abteilung zu einer anderen kommt es darauf an, ob es wesentliche Veränderungen des Aufgabenbreiches gibt. Ein Wechsel von z.B. Verkaufspersonal von der Damenoberbekleidung in die Kinderabteilung ist nicht zustimmungspflichtig, einer z.B. von der Konstruktion in die Montage schon. Klare Antwort also, ohne Zusitmmung des Betriebsrats darf Dein Chef das nicht. Wende Dich an Deinen Betriebsrat. Der soll sich notfalls einen Anwalt nehmen (Muss vom Arbeitgeber bezahlt werden!).
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