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Gast

Darf mein Lebensgefährte-dem auch das Haus gehört- der Lebensgefährtin seines Vater ein Hausverbot mündl. erteilen.

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Antworten (2)
Alex64
Klar darf er - warum denn nicht.
Fraglich ist wohl eher, ob er es auch durchsetzen kann.
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bh_roth
Das darf er sogar schriftlich. Und das Durchsetzen ist dann eine Sache der Exekutive. Ein Verstoß gegen ein Hausverbot ist m E. Hausfriedensbruch.
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